Umweltförderung - Entsiegelung
Die Stadt Graz fördert die Entsiegelung versiegelter Bodenflächen im Stadtgebiet mit 50 € pro m² bis zu max. 15.000 €. Antragstellung im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Umwandlung versiegelter, wasserundurchlässiger Flächen in unversiegelte, wasserdurchlässige Flächen zum Zweck einer ökologischen und klimafreundlichen Gestaltung des Stadtraums Graz.
Förderfähige Ausgaben
- Errichtungskosten für die Entsiegelung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Datum der vollständig bezahlten Rechnung nicht länger als 3 Monate zurückliegend (Rechnungsdatum ab 01.01.2025)
- Entsiegelte Fläche größer als 20 m²
- Keine Boden- und Grundwassergefährdung durch die Entsiegelung
- Wiederholte Versiegelung innerhalb von zehn Jahren führt zur Rückforderung der Fördermittel
- Entsiegelte Fläche muss aus Rasengittersteinen (mind. 30 % Lochanteil), Grasfläche oder Schotterrasen bestehen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Saldierte Rechnung(en) nicht älter als 3 Monate
- Angaben zu Art und Aufbau des Bodenbelags sowie Entwässerung und Flächenangabe
- Fotodokumentation (vorher und nachher)
- Nachweis der Verfügungsgewalt (z.B. Grundbuchsauszug, Zustimmungserklärung)
Beschreibung
Die Landeshauptstadt Graz fördert im Bundesland Steiermark die ökologische Neugestaltung urbaner Räume durch die Entsiegelung versiegelter Bodenflächen. Damit wird das Ziel verfolgt, wasserundurchlässige Flächen in durchlässige Grün- oder Schotterrasenflächen umzuwandeln und so einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz zu leisten. Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen können bis zu 15.000 € Zuschuss beantragen. Pro Quadratmeter fällt eine Förderung von 50 € an, sofern die Maßnahme zwischen dem 01.01.2025 und dem 31.12.2026 beantragt wird und die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzung für einen Antrag ist eine Entsiegelungsfläche von mindestens 20 m² ohne Gefährdung von Boden oder Grundwasser. Wiederholte Versiegelungen innerhalb von zehn Jahren führen zur Rückforderung der Mittel. Zuschussfähig sind ausschließlich Errichtungskosten für Rasengittersteine (mindestens 30 % Lochanteil), Grasflächen oder Schotterrasen. Neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular müssen unter anderem saldierte Rechnungen (nicht älter als drei Monate), Angaben zu Bodenaufbau und Entwässerung, eine Fotodokumentation (vorher/nachher) sowie Nachweise über die Verfügungsgewalt eingereicht werden. Die geförderten Flächen sind für mindestens zehn Jahre in der genehmigten Form zu nutzen.