Zuschuss

Umweltförderung - Forschung Wasserwirtschaft

Förderung von Forschungs-, Technologieentwicklungs- und Studienvorhaben im Bereich Siedlungswasserwirtschaft und Gewässerökologie in Wien. Anträge bis 31.12.2028 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2028
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Gefördert werden Vorhaben der Grundlagenforschung, der angewandten Forschung unter Einbindung eines betrieblichen Partners, der vorindustriellen Technologieentwicklung (Verfahrensoptimierung, Erlangung von Marktreife etc.) sowie Studien, die im Zusammenhang mit den Zielen der Wasserwirtschaft gemäß Umweltförderungsgesetz stehen.

Förderfähige Ausgaben

  • Projektbezogene Personalkosten
  • Sachkosten
  • Investitionskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten vor Antragstellung
  • Betriebsübliche Aufwendungen

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
  • Befähigung zur Durchführung des Forschungsvorhabens
  • Nachweis von Referenzen und erfahrenem Personal

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formular zur Antragstellung
  2. Projektbeschreibung inklusive Kostenschätzung

Beschreibung

Das Programm Umweltförderung – Forschung Wasserwirtschaft fördert in Wien innovative Projekte in den Themenfeldern Forschung & Innovation, Umwelt- und Naturschutz sowie Energieeffizienz & Klimaschutz. Als Zuschuss richtet es sich an Bildungseinrichtungen, Unternehmen und Privatpersonen, die über ausgewiesene Expert:innen und Referenzen in der Siedlungswasserwirtschaft und Gewässerökologie verfügen. Gefördert werden Vorhaben der Grundlagenforschung, industrielle Forschung in Kooperation mit Betriebspartner:innen sowie vorindustrielle Technologieentwicklungen mit Schwerpunkt Verfahrens­optimierung und Erlangung von Marktreife. Auch Studien, die zur Erreichung der Wasserwirtschaftsziele gemäß Umweltförderungsgesetz beitragen, werden unterstützt. Die Abwicklung erfolgt durch Abteilung I 7 des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz sowie Regionen und Wasserwirtschaft.

Antragstellende müssen vor Maßnahmebeginn einen vollständigen Antrag einreichen und ihre fachliche Befähigung sowie erfahrenes Personal nachweisen. Förderfähig sind projektbezogene Personalkosten, Sach- und Investitionskosten; Kosten vor Antragstellung sowie betriebsübliche Ausgaben sind ausgeschlossen. Zur Bewerbung sind das offizielle Antragsformular und eine detaillierte Projektbeschreibung inkl. Kostenschätzung erforderlich. Seit dem Programmbeginn am 1. Jänner 2013 können Forschungsvorhaben dauerhaft bis 31. Dezember 2028 eingereicht werden. Mit der Förderung sollen Forschungsvorhaben gestärkt werden, die nachhaltige Trinkwasser- und Abwasserversorgungsstrukturen fördern, Gewässerökosysteme schützen und dadurch langfristig die Lebensgrundlagen von Mensch und Natur sichern. Durch diese Unterstützung werden innovative Lösungen entwickelt, die einen messbaren Beitrag zur Ressourceneffizienz und zum Klimaschutz leisten.

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