Zuschuss

Umweltförderung - Gemeinschaftsgärten

Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen in Graz können Zuschüsse für die Neuanlage und den laufenden Betrieb von Gemeinschaftsgärten zur ökologischen und klimafreundlichen Gestaltung des Stadtraums und zur lokalen Lebensmittelversorgung beantragen. Anträge sind jeweils bis 31.12. eines Jahres möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Fördersumme: Bis zu 3.000 € für Neuanlage (bei Nutzung über 3 Jahre), bis zu 1.500 € für Neuanlage (1–3 Jahre), bis zu 1.200 € pro...

Förderziel

Unterstützung der ökologischen und klimafreundlichen Gestaltung des Stadtgebiets Graz sowie der lokalen Lebensmittelversorgung und gemeinschaftlichen gärtnerischen Aktivitäten durch Zuschüsse für Neuanlage, Anschaffung von Gartenmaterial, Pacht und Versicherung von Gemeinschaftsgärten.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Gartenmaterial
  • Pachtkosten
  • Versicherungskosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Rechnungsdatum nicht länger als 12 Monate zurückliegend, spätestens ab 01.01.2025
  • Aktivitäten von Bürger:innengruppen, die gemeinsam ökologisch wirtschaften
  • Regenwassernutzung bei der Bewässerung
  • Verwendung von gentechnikfreiem Saatgut
  • Kompostierung des anfallenden Gartenmaterials
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Detaillierte und saldierte Endabrechnung
  3. Haushaltsliste mit mindestens 8 Grazer Haushalten
  4. Nachweis Regenwassernutzung (Bildnachweis)
  5. Nachweis gentechnikfreies Saatgut (Rechnung oder Bestätigung)
  6. Nachweis Kompostierung (Bildnachweis)
  7. Bildnachweis der Gartennutzung
  8. Liste gemeinschaftlicher Aktivitäten
  9. Zutrittsgewährung für Kontrollzwecke

Beschreibung

Die Umweltförderung für Gemeinschaftsgärten richtet sich an Bürger:innen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen in Graz und zielt auf die ökologisch sowie klimafreundliche Umgestaltung des Stadtraums ab. Mit diesem Zuschuss lassen sich urbane Flächen in gemeinschaftlich bewirtschaftete Gärten verwandeln, die mindestens 30 m² groß sind und von acht oder mehr Grazer Haushalten genutzt werden. Neben der Stärkung der lokalen Lebensmittelversorgung rückt die Ressourcenschonung in den Fokus: Regenwassernutzung, Kompostierung und gentechnikfreie Saatgüter bilden zentrale Förderkriterien. Das Förderangebot, das im Themenfeld Umwelt-/Naturschutz, Klimaschutz und Energieeffizienz verankert ist, ist von 01.01.2025 bis 31.12.2026 befristet; Anträge können jeweils bis zum 31. Dezember eingereicht werden.

Gefördert werden Ausgaben für Anschaffung von Gartenmaterial, Pachtkosten und Versicherungskosten. Für Neuanlagen werden bis zu 3 000 € bei einer Mindestnutzungsdauer von über drei Jahren bzw. bis zu 1 500 € bei ein- bis dreijähriger Nutzung gewährt; der laufende Betrieb wird ab dem zweiten Betriebsjahr mit bis zu 1 200 € pro Kalenderjahr unterstützt. Voraussetzung ist die Einreichung vollständig bezahlter Rechnungen (maximal 12 Monate alt, frühestens ab 01.01.2025), einer detaillierten Endabrechnung, einer Haushaltsliste mit mindestens acht Grazer Haushalten sowie Nachweisen zur Regenwassernutzung, Kompostierung und Verwendung gentechnikfreier Saatgüter. Weiterhin sind Bildnachweise der Gartennutzung, eine Liste gemeinschaftlicher Aktivitäten sowie die Gewährung von Kontrollzugängen erforderlich. Bei Auflösung des Gartens ist das geförderte Gartenmaterial an andere Gemeinschaftsgärten oder caritative Organisationen weiterzugeben, und Rechnungen mit Eigentumsvorbehalt sind ausgeschlossen.

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