Umweltförderung - Gewässerökologie
Förderung für kommunale und betriebliche Maßnahmen zur Gewässerökologie in Wien: Verbesserung der Durchgängigkeit, Renaturierung sowie Minimierung von Ausleitungen, Rückstau und Schwall. Anträge bis 31.12.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer durch hydromorphologische Eingriffe: Fischaufstiegshilfen, Renaturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken sowie Minimierung der Auswirkungen von Ausleitungen, Rückstau und Schwall.
Förderfähige Ausgaben
- Fischaufstiegshilfen
- Renaturierung von Fließgewässern
- Beratung, Gutachten und Planung
- Hinweis- und Erinnerungstafeln
- Grunderwerb und Flächenfreimachung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten für den laufenden Betrieb
- Reisekosten
- Eigenleistungen
- Versicherungsprämien und Verwaltungsgebühren
- Kosten für Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Genossenschaften
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung vor Projektbeginn
- Besitz der erforderlichen wasser- und naturschutzrechtlichen Bewilligungen
- Nachweis der Bonität durch ein Kreditinstitut
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ansuchenformular
- Technischer Bericht
- Kostenschätzung
- Finanzierungsplan
- Behördliche Genehmigungsbescheide
- Bericht des Kreditinstituts
- Aufstellung der Einzelmaßnahmen (Katalog)
Bewertungskriterien
- Umsetzung ökologischer Prioritäten
- Beitrag zur Verbesserung der Durchgängigkeit
- Wirtschaftlichkeit der Maßnahme
Beschreibung
Als Förderung für kommunale und betriebliche Projekte in Wien unterstützt die Umweltförderung – Gewässerökologie Maßnahmen zur hydromorphologischen Verbesserung von Fließgewässern. In den Förderbereichen Umwelt-/Naturschutz, Klimaschutz und Energieeffizienz zielt sie auf den Abbau von Durchgängigkeitshindernissen mittels Fischaufstiegshilfen, auf die Renaturierung morphologisch veränderter Gewässerabschnitte und auf die Reduktion von Schwall-, Rückstau- und Ausleitungseffekten. Investitionskosten werden im Rahmen eines Investitionskostenzuschusses mit einer Förderquote von 15 % bis 25 % gefördert; kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen Aufschlag von 10 Prozentpunkten. Beratung, Gutachten und Planung, Hinweis- und Erinnerungstafeln sowie Grunderwerb und Flächenfreimachung zählen ebenfalls zu den förderfähigen Ausgaben, während Betriebskosten, Reisekosten, Eigenleistungen oder Kompensationsaufwendungen ausgeschlossen bleiben. Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 36 Monate; eine Investitionszusage und Nachweise sämtlicher Unterlagen müssen vor Baubeginn vorliegen.
Interessent:innen sind Gemeinden und kommunale Gebietskörperschaften sowie Betreiber:innen von Wasserkraftanlagen und Aquakulturbetrieben, die hydromorphologische Belastungen verursachen. Voraussetzungen für eine Förderzusage sind die wasser- und naturschutzrechtliche Bewilligung, ein Bonitätsnachweis eines Kreditinstituts und die fristgerechte Einreichung aller erforderlichen Dokumente – darunter das Ansuchenformular, ein technischer Bericht, detaillierte Kostenschätzung, Finanzierungsplan, behördliche Genehmigungsbescheide sowie ein Katalog der Einzelmaßnahmen. Nach Prüfung durch die Bund-Länder-Kommission in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft sind Anträge bis zum 31.12.2027 laufend möglich. Diese Förderung leistet einen wesentlichen Beitrag zur ökologischen Aufwertung von Gewässern und stärkt nachhaltige Infrastrukturprojekte in der Region.