Zuschuss

Umweltförderung - Gewässerökologie

Förderung für kommunale und betriebliche Maßnahmen zur Gewässerökologie in Wien: Verbesserung der Durchgängigkeit, Renaturierung sowie Minimierung von Ausleitungen, Rückstau und Schwall. Anträge bis 31.12.2027 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Wien
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderquote: 15% - 25%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer durch hydromorphologische Eingriffe: Fischaufstiegshilfen, Renaturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken sowie Minimierung der Auswirkungen von Ausleitungen, Rückstau und Schwall.

Förderfähige Ausgaben

  • Fischaufstiegshilfen
  • Renaturierung von Fließgewässern
  • Beratung, Gutachten und Planung
  • Hinweis- und Erinnerungstafeln
  • Grunderwerb und Flächenfreimachung

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten für den laufenden Betrieb
  • Reisekosten
  • Eigenleistungen
  • Versicherungsprämien und Verwaltungsgebühren
  • Kosten für Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen
  • Genossenschaften

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung vor Projektbeginn
  • Besitz der erforderlichen wasser- und naturschutzrechtlichen Bewilligungen
  • Nachweis der Bonität durch ein Kreditinstitut

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ansuchenformular
  2. Technischer Bericht
  3. Kostenschätzung
  4. Finanzierungsplan
  5. Behördliche Genehmigungsbescheide
  6. Bericht des Kreditinstituts
  7. Aufstellung der Einzelmaßnahmen (Katalog)

Bewertungskriterien

  • Umsetzung ökologischer Prioritäten
  • Beitrag zur Verbesserung der Durchgängigkeit
  • Wirtschaftlichkeit der Maßnahme

Beschreibung

Als Förderung für kommunale und betriebliche Projekte in Wien unterstützt die Umweltförderung – Gewässerökologie Maßnahmen zur hydromorphologischen Verbesserung von Fließgewässern. In den Förderbereichen Umwelt-/Naturschutz, Klimaschutz und Energieeffizienz zielt sie auf den Abbau von Durchgängigkeitshindernissen mittels Fischaufstiegshilfen, auf die Renaturierung morphologisch veränderter Gewässerabschnitte und auf die Reduktion von Schwall-, Rückstau- und Ausleitungseffekten. Investitionskosten werden im Rahmen eines Investitionskostenzuschusses mit einer Förderquote von 15 % bis 25 % gefördert; kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen Aufschlag von 10 Prozentpunkten. Beratung, Gutachten und Planung, Hinweis- und Erinnerungstafeln sowie Grunderwerb und Flächenfreimachung zählen ebenfalls zu den förderfähigen Ausgaben, während Betriebskosten, Reisekosten, Eigenleistungen oder Kompensationsaufwendungen ausgeschlossen bleiben. Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 36 Monate; eine Investitionszusage und Nachweise sämtlicher Unterlagen müssen vor Baubeginn vorliegen.

Interessent:innen sind Gemeinden und kommunale Gebietskörperschaften sowie Betreiber:innen von Wasserkraftanlagen und Aquakulturbetrieben, die hydromorphologische Belastungen verursachen. Voraussetzungen für eine Förderzusage sind die wasser- und naturschutzrechtliche Bewilligung, ein Bonitätsnachweis eines Kreditinstituts und die fristgerechte Einreichung aller erforderlichen Dokumente – darunter das Ansuchenformular, ein technischer Bericht, detaillierte Kostenschätzung, Finanzierungsplan, behördliche Genehmigungsbescheide sowie ein Katalog der Einzelmaßnahmen. Nach Prüfung durch die Bund-Länder-Kommission in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft sind Anträge bis zum 31.12.2027 laufend möglich. Diese Förderung leistet einen wesentlichen Beitrag zur ökologischen Aufwertung von Gewässern und stärkt nachhaltige Infrastrukturprojekte in der Region.

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