Zuschuss

Umweltförderung - Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmende

Landesförderung in Niederösterreich für Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerökologie und Durchgängigkeit für Fischwanderungen sowie Renaturierung morphologisch veränderter Fließgewässer. Anträge bis 31.12.2026 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
14.02. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich
Förderquote: 5% - 25%

Förderziel

Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit im Hinblick auf Fischwanderungen, zur Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken sowie Erstellung von Grundsatzkonzepten, Untersuchungen, Studien, generellen Planungen und Gutachten im Zusammenhang mit diesen Gewässerökologischen Maßnahmen.

Förderfähige Ausgaben

  • Baumaßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit (z.B. Fischaufstiegshilfen, Beseitigung von Querbauwerken)
  • Restrukturierung von Fließgewässerstrecken (Renaturierung)
  • Untersuchungen, Studien und Gutachten
  • Generelle Planungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Schutzwasserbauliche Maßnahmen gemäß Wasserbautenförderungsgesetz

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Förderung darf nicht höher sein als der höchstmögliche Zuschuss gemäß Allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung abzüglich anderer Förderungen
  • Realisierung der Maßnahme im öffentlichen Interesse
  • Antragstellung vor Baubeginn oder vor verbindlicher Bestellung von Anlagenteilen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderansuchen (Formular)
  2. Projektbeschreibung
  3. Investitionskostenaufstellung
  4. Nachweis über Umsatzsteuerbefreiung bzw. -pflicht
  5. Gutachten und Studien (falls vorhanden)

Bewertungskriterien

  • Öffentliches Interesse
  • Beitrag zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie
  • Anreizeffekt für hydromorphologische Verbesserungen

Beschreibung

In Niederösterreich unterstützt eine Landesinitiative private wie juristische Wettbewerbsteilnehmende, die an Anlagen zur Wasserkraftnutzung oder anderen hydromorphologisch belastenden Bauwerken tätig sind. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit für Fischwanderungen, etwa durch Errichtung von Fischaufstiegshilfen oder Beseitigung von Querbauwerken, sowie die Renaturierung morphologisch veränderter Fließgewässerabschnitte mittels Wiederherstellung natürlicher Sohlen- und Uferstrukturen. Darüber hinaus zählen Grundsatzkonzepte, Untersuchungen, fachliche Gutachten, generelle Planungen und Studien zu den förderfähigen Leistungen, um eine nachhaltige Gewässerökologie und biologische Vielfalt entlang der Fließgewässer zu stärken.

Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einer Förderquote von 5 % bis 25 % der förderfähigen Kosten, abhängig von der Unternehmensgröße; ausgenommen sind schutzwasserbauliche Maßnahmen gem. Wasserbautenförderungsgesetz. Voraussetzung ist die Antragstellung vor verbindlicher Bestellung von Anlagenteilen oder Baubeginn sowie die Beachtung der höchstmöglichen Förderhöchstgrenzen gemäß EU-Gruppenfreistellungsverordnung abzüglich sonstiger Beihilfen. Bewertet werden das öffentliche Interesse, Beiträge zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der Anreizeffekt für hydromorphologische Verbesserungen. Zur Einreichung sind unter anderem das ausgefüllte Förderansuchen-Formular, eine detaillierte Projektbeschreibung, eine Investitionskostenaufstellung, Nachweise über die Umsatzsteuerbefreiung bzw. -pflicht sowie vorhandene Gutachten oder Studien beizulegen. Die Frist für Einreichungen endet am 31. Dezember 2026.

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