Umweltförderung - Mehrwegwindelsysteme (Windelscheck)
Förderung zum Ankauf von waschbaren und wiederverwendbaren Windeln in Graz. Pro Kind bis zu 160 € erstattungsfähig. Anträge bis spätestens 12 Monate nach Geburt des Kindes möglich. Gültig 01.01.2025–31.12.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Reduzierung des Abfallaufkommens in der Wickelphase durch Förderung von waschbaren und wiederverwendbaren Windelsystemen in der Landeshauptstadt Graz.
Förderfähige Ausgaben
- Ankauf von waschbaren und wiederverwendbaren Windeln
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Graz
- Kind nicht älter als 12 Monate
- Kind mit Hauptwohnsitz in Graz gemeldet
- Rechnung über waschbare und wiederverwendbare Windeln mit Einkaufswert ≥ 100 €
- Rechnungsdatum nicht länger als 12 Monate zurückliegend
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Rechnung über Mehrwegwindelsysteme
- Geburtsurkunde des Kindes
Beschreibung
Die Umweltförderung „Mehrwegwindelsysteme (Windelscheck)“ der Landeshauptstadt Graz richtet sich an Privatpersonen in der Steiermark und fördert den Ankauf waschbarer und wiederverwendbarer Windelsysteme mit einem einmaligen Zuschuss von bis zu 160 € pro Kind. Eine Mindestrechnung von 100 € ist Voraussetzung für die Förderung, die zwischen dem 01.01.2025 und dem 31.12.2026 gilt und bis zu zwölf Monate rückwirkend nach Geburt des Kindes beantragt werden kann. In den Themenfeldern Umwelt-/Naturschutz sowie Energieeffizienz & Klimaschutz trägt das Programm zur Abfallreduzierung während der Wickelphase bei und sensibilisiert für nachhaltige Alternativen zu Einmalwindeln. Förderfähige Ausgaben umfassen ausschließlich den Ankauf von waschbaren und wiederverwendbaren Windeln, und die Mittel werden als direkter, nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben.
Antragsberechtigt sind Eltern bzw. Erziehungsberechtigte mit Hauptwohnsitz in Graz, deren Kind maximal zwölf Monate alt ist und ebenfalls mit Hauptwohnsitz in Graz gemeldet ist. Antragstellende müssen ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, die Geburtsurkunde des Kindes sowie eine prüfbare Rechnung mit einem Einkaufswert von mindestens 100 € vorlegen. Rechnungsdatum und Einreichung dürfen jeweils nicht länger als zwölf Monate zurückliegen. Der Antrag kann kostenfrei über ein elektronisches Formular bei der Stadt Graz eingereicht werden. Die Frist endet zwölf Monate nach Geburt des Kindes beziehungsweise spätestens am 31.12.2026. Die Bearbeitung erfolgt durch das Umweltamt der Landeshauptstadt Graz gemäß den geltenden Förderrichtlinien.
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