Zuschuss

Umweltförderung - Siedlungswasserwirtschaft

Förderung der Errichtung, Erweiterung, Erneuerung und Sanierung öffentlicher Wasserversorgungs-, Abwasser- und Kläranlagen sowie von Einzelanlagen in Niederösterreich durch den NÖ Wasserwirtschaftsfonds. Anträge können fortlaufend gestellt werden.

Infrastruktur Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich
Unternehmensgröße: Keine Beschränkung
Fördersumme: 20.000.000 € pro Jahr
Förderquote: 40%

Förderziel

Die Förderung dient der Errichtung, Erweiterung, Erneuerung und Sanierung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen, Abwasserbeseitigungs- und -behandlungsanlagen, Klärschlammbehandlungsanlagen sowie begleitender Studien, ferner der Errichtung und Erweiterung von Einzelwasserversorgungs- und Einzelabwasserbeseitigungsanlagen in Niederösterreich zur Sicherstellung einer hygienisch einwandfreien Trinkwasserversorgung und umweltgerechten Abwasserentsorgung.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten
  • Planungsleistungen
  • Bauaufsichtsleistungen
  • Anschlussleitungen
  • Vorleistungen im erforderlichen Ausmaß
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Laufender Betrieb
  • Verwaltungskosten
  • Grundstückserwerb
  • Aufwendungen für Nebenkosten außerhalb des Bauabschnitts

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Genossenschaften
  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen
  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einreichung vor Baubeginn
  • Wasserrechtliche Bewilligung erforderlich
  • Einvernehmen mit der Abteilung Siedlungswasserwirtschaft
  • Maximal 4 zu ver- oder entsorgende Objekte außerhalb geschlossener Siedlungsgebiete
  • Objekte mussten vor dem 1.1.2015 bestanden haben oder eine Bewilligung vorweisen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Technischer Bericht
  3. Lageplan mit Leitungslängen
  4. Objektspläne
  5. Wasserrechtsbewilligung
  6. Wasseruntersuchungsbefund
  7. Zuzählungsantrag
  8. Rechnungen mit Zahlungsbelegen

Bewertungskriterien

  • Bedarfsgerechtigkeit
  • Wirtschaftliche Zweckmäßigkeit
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Anpassung an den Klimawandel

Beschreibung

Die Umweltförderung – Siedlungswasserwirtschaft in Niederösterreich unterstützt die Errichtung, Erweiterung, Erneuerung und Sanierung von öffentlichen Wasserversorgungs-, Abwasserbeseitigungs- und Kläranlagen sowie die Einrichtung von Einzelanlagen außerhalb geschlossener Siedlungsgebiete. Gefördert werden Gemeinden, Verbände, Genossenschaften, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Privatpersonen, die eine hygienisch einwandfreie Trinkwasserversorgung und umweltgerechte Abwasserentsorgung gewährleisten möchten. Die Fördermaßnahme richtet sich gleichermaßen an regionale und überregionale Infrastrukturprojekte sowie an kleinere Einzelanlagen für bis zu vier Objekte, welche ökologisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll an ein kommunales Netz angeschlossen werden können. Laufende Förderquoten in Höhe von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten stärken die Klimaanpassung, Energieeinsparung und Blackout-Vorsorge und sichern eine nachhaltige Betriebsführung.

Gefördert werden Investitionskosten etwa für Wasser- und Abwasserleitungen, Planungs- sowie Bauaufsichtsleistungen und begleitende Ingenieurstudien. Maßnahmen zur Regenwasserretention, Blackout-Vorsorge, Energieeffizienz oder Photovoltaik-Nutzung auf Bestandsanlagen profitieren von Mindestförderungen. Anschlussleitungen für Privatliegenschaften können ebenfalls mit 30 % bezuschusst werden. Förderungswerber:innen reichen ihre Anträge vor Baubeginn laufend bei der Abteilung Siedlungswasserwirtschaft des Landes Niederösterreich ein. Benötigte Unterlagen enthalten Projektbeschreibung, Lage- und Objektspläne, technischen Bericht, wasserrechtliche Bewilligung, Wasseruntersuchungsbefunde, Zuzählungsantrag und Rechnungen mit Zahlungsbelegen. Nach positiver Prüfung ergeht eine Förderzusicherung; Akontozahlungen und Restfinanzierung erfolgen entsprechend dem Baufortschritt. Das jährliche Budget umfasst 20 Mio. €, wodurch eine zukunftsorientierte Infrastruktur im ländlichen und urbanen Raum nachhaltig gestärkt wird.

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