Umweltförderung - Umweltfreundliche Fahrzeugflotten
Die Stadt Graz fördert den Ankauf neuer umweltfreundlicher Fahrzeugflotten (elektrisch, Hybrid, Gas) zur Reduktion gesundheitsschädlicher Abgase und Verbesserung der Luftqualität im Stadtgebiet. Zuschuss von bis zu 3.000 € pro Fahrzeug. Gültig vom 01.01.2025 bis 31.12.2026.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Ankaufs von neuen umweltfreundlichen Fahrzeugflotten zur Reduktion gesundheitsschädlicher Abgase und Verbesserung der Luftqualität im Grazer Stadtgebiet.
Förderfähige Ausgaben
- Ankauf von Fahrzeugen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz bzw. überwiegende Tätigkeit im Stadtgebiet Graz
- Fahrzeug muss ausschließlich elektrisch, plug-in-hybrid, Vollhybrid oder gasbetrieben sein
- Aufbringung eines vom Umweltamt zur Verfügung gestellten Aufklebers der Stadt Graz
- Überwiegende Leistungserbringung im Stadtgebiet Graz
- Förderwerber:innen müssen gewerbliche Unternehmen oder karitative Vereine und Institutionen sein, die Taxidienst, Mietwagen, soziale Dienste, Essenszustelldienste, Fahrschuldienste, Lieferdienste oder Carsharing betreiben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis über eine aufrechte Konzession
- Gültiger Kauf-, Kredit- oder Leasingvertrag mit Datum ab 01.01.2025
- Zahlungsbeleg
- Zulassungsschein
Beschreibung
Die Landeshauptstadt Graz gewährt im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2026 einen Zuschuss für den Erwerb neuer umweltfreundlicher Fahrzeugflotten. Gefördert werden ausschließlich elektrisch betriebene Fahrzeuge, Plug-in-Hybrid-, Vollhybrid- und gasbetriebene Modelle. Ziel ist die deutliche Reduktion gesundheitsschädlicher Abgase und die Verbesserung der Luftqualität im Stadtgebiet. Für jede förderfähige Neuanschaffung wird ein einmaliger Beitrag von bis zu 3.000 € gewährt. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen sowie karitative Vereine und Institutionen, die überwiegend im Stadtgebiet Graz Taxi- und Mietwagenbetriebe, soziale Dienste, Essens- oder Lieferdienste, Fahrschuldienste oder Carsharing anbieten.
Voraussetzung für eine Zuwendung ist der Sitz bzw. die überwiegende Tätigkeit in Graz sowie der Nachweis einer gültigen Konzession. Geförderte Fahrzeuge müssen mit einem vom Umweltamt bereitgestellten Aufkleber gekennzeichnet und überwiegend im Stadtgebiet eingesetzt werden. Für die Antragstellung sind ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, ein gültiger Kauf-, Kredit- oder Leasingvertrag ab dem 01.01.2025, Zahlungsbeleg und Zulassungsschein in Kopie einzureichen. Unvollständige Eingaben führen zur Ablehnung. Die eingereichten Nachweise werden durch elektronische Register- und Belegkontrollen geprüft. Förderwerber:innen wird empfohlen, die Frist bis zum 31.12.2026 einzuhalten und sich frühzeitig über die detaillierten Förderrichtlinien zu informieren.