Umweltinvestitionen für Kleinbetriebe
Förderung von umweltrelevanten Investitionen zur Reduktion von Energie- und Ressourcenverbrauch von Kleinbetrieben im Bundesland Salzburg. Beratung durch Umwelt Service Salzburg erforderlich. Gültig bis 31.12.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionen, die dazu dienen, den Energie- und Ressourcenbedarf von Unternehmen zu reduzieren, um eine ressourcenschonende und klimaverträgliche Wirtschaft zu unterstützen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Haustechnikmaßnahmen
- Investitionskosten für Maßnahmen an der Gebäudehülle
- Investitionskosten für Druckluft-, Dampf-, Lüftungs- und Klimatechnik
- Investitionskosten für Beleuchtungssysteme
- Investitionskosten für energieeffiziente Antriebe/Maschinen/Anlagen
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Personaleigenleistungen
- Neubauten
- Reine Instandhaltungsmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz des Unternehmens in Salzburg
- Maximal 20 Arbeitnehmer (Vollzeitäquivalente) ohne Lehrlinge
- Mindestinvestitionskosten 2.000 € netto
- Unabhängige Beratung durch Umwelt Service Salzburg (Beratungsbericht max. 3 Jahre alt)
- Projektumsetzung darf nicht vor Antragstellung begonnen werden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Bericht über die vorangegangene Beratung
- Detaillierte und vollständige Kostenvoranschläge
- Nachweis Betriebsjahreslohnkonto bei ≥17 Mitarbeitern
- Ausgefülltes Antragsformular
Bewertungskriterien
- Beitrag zur Reduktion von Energie- und Ressourcenverbrauch
- Beitrag zu den Klima- und Energiezielen des Landes Salzburg
- Wirtschaftliche Effizienz und Umsetzungsfähigkeit des Vorhabens
Beschreibung
Die Förderaktion unterstützt kleine Unternehmen mit Sitz im Bundesland Salzburg bei umweltrelevanten Investitionen, die den Energie- und Ressourcenverbrauch nachhaltig verringern. Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen Haustechnik, Gebäudehülle, Druckluft-, Dampf-, Lüftungs- und Klimatechnik, Beleuchtungssysteme, energieeffiziente Antriebe/Maschinen/Anlagen sowie Sonnenschutz, Verschattung und Entsiegelung. Voraussetzung ist eine unabhängige Beratung durch das Umwelt Service Salzburg (Beratungsbericht nicht älter als drei Jahre) und ein Investitionsvolumen von mindestens 2.000 € netto. Sämtliche Projektkomponenten – von Planung über Montage bis zu den technischen Umrüstungen – müssen vor Antragstellung beginnen, um die Förderfähigkeit zu gewährleisten. Nicht förderfähig sind Personaleigenleistungen, Neubauten und reine Instandhaltungsmaßnahmen.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 % der förderbaren Kosten, maximal jedoch 5.000 € pro Vorhaben. Die Projektumsetzung muss innerhalb von sechs Monaten nach Antragseingang abgeschlossen sein, der Verwendungsnachweis ist binnen drei Monaten nach Abschluss vorzulegen. Bewertet werden der Beitrag zur Reduktion von Energie- und Ressourcenverbrauch, die Vereinbarkeit mit den Klima- und Energiezielen des Landes Salzburg sowie die wirtschaftliche Effizienz und Umsetzbarkeit des Vorhabens. Anträge sind nach erfolgter Beratung und vor Investitionsbeginn einzureichen. Die Aktion läuft bis 31.12.2027 bzw. bis zur Ausschöpfung des jährlichen Budgets. Kleine Betriebe mit bis zu 20 Vollzeitäquivalent-Mitarbeitenden können alle erforderlichen Unterlagen – darunter den Beratungsbericht, detaillierte Kostenvoranschläge und das ausgefüllte Antragsformular – fristgerecht bei der Förderstelle einreichen.
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