Zuschuss

Umweltschecks „Naturschutz Nordrhein-Westfalen“

Unbürokratische Förderung bürgerlichen Engagements für Naturschutz in NRW: Bis zu 1.000 Schecks à 2.000 € für Biotoppflege, Naturschutzbildung und Öffentlichkeitsarbeit. Anträge bis 30.09.2026 möglich.

Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz Tierschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
25.02. - 30.09.2026
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: 2.000 €
Förderquote: 100%
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Unterstützung von lokalen und regionalen Naturschutzprojekten durch Vereine, Initiativen und Einzelpersonen in Nordrhein-Westfalen mit dem Ziel, Lebensräume zu schaffen oder zu pflegen, Artenschutz zu fördern und das Bewusstsein für Naturschutzbelange in der Gesellschaft zu stärken.

Förderfähige Ausgaben

  • Ausgaben für Anlage und Pflege von Lebensräumen
  • Naturschutzbildungsangebote
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Dem Vorhaben zuzurechnende Sachausgaben

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Vorwiegende Beschaffung von Werkzeugen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der Natur
  • Begeisterung der Öffentlichkeit für lokalen und regionalen Natur- und Artenschutz
  • Umsetzung erst nach Antragstellung und Bewilligung
  • Abschluss des Vorhabens bis zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres

Beschreibung

Das Förderprogramm „Umweltschecks Naturschutz Nordrhein-Westfalen“ unterstützt bürgerschaftliches Engagement in NRW mit unbürokratischen Zuschüssen von jeweils bis zu 2.000 €. Insgesamt stehen bis zu 1.000 Schecks zur Verfügung, um Projekte in den Bereichen Biotoppflege, Naturschutzbildung und Öffentlichkeitsarbeit zu realisieren. Ziel ist es, Lebensräume zu schaffen oder zu pflegen, den Artenschutz zu fördern und das gesellschaftliche Bewusstsein für Naturschutzanliegen zu stärken. Privatpersonen, Interessenverbände, Vereine und Stiftungen erhalten eine 100 %ige Förderung, sofern sie förderfähige Ausgaben wie Anlage und Pflege von Lebensräumen, Bildungsangebote oder thematische Öffentlichkeitsarbeit nachweisen können. Nicht gefördert wird die überwiegende Anschaffung von Werkzeugen, da deren zweckentsprechende Nutzung nicht überprüfbar ist.

Förderberechtigt sind Initiativen, Vereine und Einzelpersonen, die lokales oder regionales Naturschutzengagement zeigen. Voraussetzung für eine Zuwendung ist, dass Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der Natur beitragen oder die Öffentlichkeit für regionale Naturschutzthemen begeistern. Die Umsetzung darf erst nach Bewilligung beginnen und muss innerhalb von zwölf Monaten bis zum Jahresende abgeschlossen werden. Anträge können im Online-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen ab dem 25. Februar 2026 gestellt werden, die Frist endet am 30. September 2026. Die Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Damit bietet das Programm eine verlässliche und unkomplizierte Finanzierungsmöglichkeit für ehrenamtlich getragene Naturschutzvorhaben.

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