Unlocking the potential of academic intellectual assets for industry, SMEs and startups (CSA)
Koordinations- und Unterstützungsaktion zur Verbesserung der Verwertung akademischer geistiger Vermögenswerte (z. B. ungenutzte Patente) durch Industrie, KMU und Start-ups; Förderung von Pilotprojekten, Workshops und Tools. Einreichung bis 02.02.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der verbesserten Verwertung und des Zugangs zu akademischen IP-Assets (z. B. ungenutzte Patente) und Stärkung unternehmerischer Fähigkeiten von Wissenschaftler:innen, um Innovation und Markteinführung grüner und digitaler Technologien zu beschleunigen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Subunternehmerleistungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Koordinator: juristische Person aus EU-Mitgliedstaat oder assoziiertem Land
- Konsortium aus mindestens drei unabhängigen juristischen Personen aus drei verschiedenen EU-/assoziierten Ländern
- Durchführung eines offenen Marktdialogs und Auswahl von mindestens drei Anbietern für F&E-Leistungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Disseminations- und Kommunikationsplan
- Standard application form (HE CSA)
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Klärung der erwarteten Auswirkungen
- Qualität und Effizienz der Umsetzung
Beschreibung
Die EU-Initiative „Unlocking the potential of academic intellectual assets for industry, SMEs and startups (CSA)“ fördert mit einem Gesamtbudget von 2 Mio. € Pilotprojekte, Workshops und spezialisierte Werkzeuge zur Verwertung ungenutzter akademischer geistiger Vermögenswerte wie Patente. Ziel ist es, den Zugang zu universitärem Know-how zu erleichtern und Unternehmertalent unter Forschenden zu fördern – vor allem in Bereichen grüner und digitaler Technologien. Das Vorhaben richtet sich an Konsortien aus mindestens drei juristischen Personen aus drei verschiedenen EU-/assoziierten Ländern, koordiniert von einer in der EU oder einem assoziierten Staat ansässigen Organisation. Teilnehmende Forschungseinrichtungen, Hochschulen, gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche und private Unternehmen können sich bis zum 2. Februar 2027 bewerben. Gefördert werden zu 100 % Personal- und Sachaufwendungen sowie Subunternehmerleistungen.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Einreichung ist ein offener Marktdialog zur Auswahl von mindestens drei Anbietern für F&E. Projekte werden anhand der Kriterien Innovationsgehalt, erwartete Auswirkungen sowie Qualität und Effizienz der Umsetzung bewertet. Ein ausgearbeiteter Disseminations- und Kommunikationsplan sowie Maßnahmen zur Förderung von Diversität und Geschlechtergleichstellung sind integrale Bestandteile einer überzeugenden Projektbeschreibung. Die eingereichten Konzepte sollen konkrete Strategien zur Aktivierung von Studierenden, Forschenden und potentiellen Industriepartner:innen umfassen und aufzeigen, wie KI-gestützte Werkzeuge oder innovative Lizenzmodelle zum nachhaltigen Technologietransfer beitragen. Mit Blick auf die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit werden alle Ergebnisse offen und im Einklang mit den Horizon Europe-Anforderungen an Open Science veröffentlicht und weitervermittelt.
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