Unterbringung und Verpflegungskosten in Pflegeheimen
Sozialleistung für hilfsbedürftige Personen in Vorarlberg: Übernahme der Differenz zwischen den tatsächlichen Heimkosten und den eigenen Einkommen ab Pflegegeldstufe 4. Antrag jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ist eine Person finanziell und sachlich (ab Pflegegeldstufe 4) hilfsbedürftig und kann sie die Unterkunfts- und Verpflegungskosten im Pflegeheim nicht mit ihrem Einkommen und Vermögen decken, gewährt das Land Vorarlberg eine Sozialleistung in Höhe des Differenzbetrages.
Förderfähige Ausgaben
- Unterbringungskosten
- Verpflegungskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Rechtmäßiger, dauerhafter und mindestens fünfjähriger Aufenthalt in Österreich
- Hauptwohnsitz und dauernder Aufenthalt in Vorarlberg
- Bezug von Bundespflegegeld ab Pflegegeldstufe 4
- Antrag auf Sozialhilfe bei Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Einkommensnachweise (Pension, Unterhalt, Mieteinnahmen)
- Pflegegeldbescheid
- Nachweise zu Liegenschaften (Schenkungsverträge, Grundbuchsauszug)
Beschreibung
Unterbringungs- und Verpflegungskosten im Pflegeheim
In Vorarlberg steht eine 100 %ige Zuschussregelung bereit, die die Differenz zwischen den tatsächlichen Unterkunfts- und Verpflegungskosten in stationären Pflegeeinrichtungen und den eigenen finanziellen Mitteln übernimmt. Förderberechtigt sind hilfsbedürftige Personen mit Wohnsitz und dauerhaftem Aufenthalt in Vorarlberg, die Anspruch auf Bundespflegegeld ab Stufe 4 haben und deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, die Heimkosten abzudecken. Der Leistungsanspruch entsteht bei nachgewiesener finanzieller und sachlicher Hilfsbedürftigkeit, wenn nach Einbindung des Case Managements trotz vollständigem Einsatz der eigenen Mittel (Pension, Pflegegeld, Mieteinnahmen etc.) eine Restbelastung verbleibt. Die Anträge können laufend bei der zuständigen Gemeinde- oder Bezirkshauptmannschaft gestellt werden, die Bearbeitung erfolgt in der Regel zügig und unkompliziert.
Fördervoraussetzungen und notwendige Unterlagen
Voraussetzung ist ein rechtmäßiger, ununterbrochener Aufenthalt in Österreich von mindestens fünf Jahren sowie der Hauptwohnsitz in Vorarlberg. Im Rahmen des Antrags sind Einkommensnachweise (Pension, Unterhalt, Vermietungseinnahmen), der Pflegegeldbescheid sowie Nachweise zu Liegenschaften (z. B. Grundbuchauszug, Schenkungsverträge) vorzulegen. Die Leistung wird als Zuschuss gewährt und erstreckt sich ausschließlich auf Unterbringungs- und Verpflegungskosten in Pflegeheimen. Da die Förderung unbefristet und mit 100 % des Differenzbetrags dotiert ist, richtet sie sich insbesondere an ältere, pflegebedürftige und von Einkommenslücken betroffene Personen. Das Land Vorarlberg unterstützt so nachhaltig, damit längere Heimaufenthalte finanzierbar bleiben und die Betroffenen im vertrauten Umfeld professionell versorgt werden.
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