Zuschuss

Unterbringung von Internationalen Organisationen und Vertretungsbehörden aus Entwicklungsländern in Wien

Zuwendungen für die Unterbringung von internationalen Organisationen und Vertretungsbehörden aus Entwicklungsländern in Wien. Gültig seit 01.01.2013, unbefristet, Anträge jederzeit möglich.

Entwicklungszusammenarbeit Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Förderung der Unterbringung von internationalen Organisationen und Vertretungsbehörden aus Entwicklungsländern in Wien gemäß den jeweils geltenden finanzgesetzlichen Ermächtigungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Unterbringungskosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Verpflichtungen aus Mitgliedschaften bei internationalen Organisationen bzw. Amtssitzabkommen

Beschreibung

Das Programm unterstützt die Unterbringung von internationalen Organisationen und Vertretungsbehörden aus Entwicklungsländern in Wien durch zweckgebundene Zuschüsse. Träger:innen sind öffentliche Einrichtungen, die gemäß den geltenden finanzgesetzlichen Ermächtigungen Zuwendungen gewähren. Gefördert werden Ausgaben im Bereich der Unterbringungskosten, um einen stabilen Sitz in der österreichischen Hauptstadt zu gewährleisten. Dieses unbefristete Angebot steht seit dem 01.01.2013 fortlaufend zur Verfügung und kann jederzeit beantragt werden. Ziel ist es, die Infrastruktur für Entwicklungszusammenarbeit, Landwirtschaft & ländliche Entwicklung sowie Städtebau zu stärken und somit die internationale Vernetzung zu fördern.

Förderberechtigt sind ausschließlich internationale Organisationen und Vertretungsbehörden aus Entwicklungsländern, die in Wien sesshaft sind oder nach einem Amtssitzabkommen eine Präsenz aufbauen. Voraussetzung für die Zuwendung sind Verpflichtungen aus bestehenden Mitgliedschaften bei internationalen Organisationen bzw. Amtssitzabkommen. Die Mittel stammen aus den Allgemeinen Rahmenrichtlinien (ARR) und unterliegen einer transparenten Budgetkontrolle durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, Abteilung VI.3 – Budgetangelegenheiten und Controlling. Interessierte Stellen können jederzeit einen Antrag einreichen, um ihre Aktivitäten in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit und Infrastruktur zu sichern und weiter auszubauen.

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