Zuschuss

Unternehmen für Ressourcenschutz

Zuschuss für Investitionsvorhaben zum Klima- und Ressourcenschutz in Hamburg: Förderung bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 1 Mio. € pro Projekt. Anträge vor Vorhabensbeginn möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hamburg
Unternehmensgröße: Unternehmen jeder Größe
Fördersumme: bis zu 1 000 000 € pro Projekt (max. 100 000 € für EffizienzChecks)
Förderquote: bis zu 50%

Förderziel

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Unternehmen mit Betriebsstätte in Hamburg bei Investitionen zum effizienten Umgang mit Ressourcen (Energie, Wasser, Rohstoffe) sowie zur nachhaltigen Reduzierung von CO₂-Emissionen, um eine zusätzliche Umweltentlastung über gesetzliche Anforderungen hinaus zu erzielen.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten für energieeffiziente Produktions- und Gebäudetechnik
  • Maßnahmen zur Verringerung des Materialeinsatzes und Wasserverbrauchs
  • Aufwendungen für Machbarkeitsuntersuchungen (EffizienzChecks)
  • Projektausgaben für Abwärmenutzung und Prozesstechnologien zur Dekarbonisierung

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Unternehmenssitz oder Betriebsstätte in Hamburg
  • Eigenständige wirtschaftliche Tätigkeit (Angebot von Produkten oder Dienstleistungen)
  • Ausschluss von Unternehmen der Fischerei, Aquakultur, Primärerzeugung und Verarbeitung/​Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (De-minimis-Verordnung)
  • Maßnahmen müssen zu einer zusätzlichen Umweltentlastung führen, die über bestehende gesetzliche Anforderungen hinausgeht
  • Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung
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Bewertungskriterien

  • Erreichte Ressourceneinsparung
  • Unternehmensgröße
  • Wirtschaftliche und technische Bewertung des Vorhabens

Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt mit dem Förderprogramm „Unternehmen für Ressourcenschutz“ gewerblich tätige Unternehmen jeder Größe, die an ihrem Standort in Hamburg freiwillige Investitionen in Energie-, Material- und Wasser-Effizienz sowie CO₂-Reduktion realisieren. Ziel ist eine messbare Umweltentlastung, die über bestehende gesetzliche Anforderungen hinausgeht. Gefördert werden Investitionskosten mit einem Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 1 Mio. € pro Projekt (bis zu 100.000 € für EffizienzChecks). Der Antrag kann fortlaufend vor Beginn des Vorhabens bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank gestellt werden, sodass Planungs- und Umsetzungsprozesse flexibel koordiniert werden können.

Förderfähige Maßnahmen umfassen unter anderem die Optimierung energieeffizienter Produktions- und Gebäudetechnik, Projekte zur Verringerung des Material- und Wasserverbrauchs, Machbarkeitsuntersuchungen („EffizienzChecks“) sowie die Nutzung unvermeidbarer Abwärme und Technologien zur Dekarbonisierung industrieller Prozesse. Die Auswahl erfolgt anhand der erreichten Ressourceneinsparung, der Unternehmensgröße sowie einer wirtschaftlich-technischen Bewertung des Vorhabens. Wesentliche Voraussetzungen sind ein Geschäftsbetrieb in Hamburg, eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und die Einhaltung einer dreijährigen Zweckbindungsfrist für geförderte Anlagen. Ausgenommen sind Unternehmen der Fischerei, Aquakultur sowie der Primärerzeugung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Sinne der De-minimis-Verordnung. Mit diesem Zuschussprogramm erhalten Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, Nachhaltigkeit und Klimaschutz aktiv voranzutreiben und dabei wirtschaftliche Vorteile zu realisieren.

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