Unternehmen machen Klimaschutz
Förderprogramm für baden-württembergische Unternehmen zur systematischen Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen durch externe fachliche Beratung und Investitionen in Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Umwelttechnik. Beratungsförderung fortlaufend möglich, Investitionsförderung jeweils zum 31.03. und 30.09. (2023 auch zum 15.11.) bis 30.09.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen dabei, durch externe fachliche Beratungen und Investitionsmaßnahmen systematisch Treibhausgase zu senken, Energie- und Ressourceneffizienz zu steigern und somit zum Klimaschutz beizutragen.
Förderfähige Ausgaben
- Beratungsleistungen
- Planungsleistungen
- Investitionsausgaben für Anschaffung und Installation
- Schulungs- und Inbetriebnahmekosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Betriebskosten
- Maßnahmen mit fossilem Lock-In
- Gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Standort in Baden-Württemberg
- Maßnahme darf vor Bewilligung nicht begonnen werden
- Beratende müssen im Expertenatlas BW gelistet sein
- Für Beratungsförderung B: Abschluss einer Klimaschutzvereinbarung und Beitritt zum Klimabündnis BW
- Keine Förderung für Maßnahmen mit fossilem Lock-In oder gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- De-minimis-Erklärung
- Angebot des Beratenden (Beratungsförderung)
- Handelsregisterauszug
- Projektbeschreibung
- Zahlenmäßige Kalkulation
- ROI-Berechnung
- Quantifizierung der THG-Einsparungen (ESTEM)
Bewertungskriterien
- Treibhausgasreduktion
- Wirtschaftlichkeit (ROI)
- Innovationsgehalt der Maßnahme
- Übertragbarkeit auf andere Unternehmen
Beschreibung
Das Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Standort in Baden-Württemberg und unterstützt die systematische Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Durch externe fachliche Beratung lassen sich Treibhausgase senken und Energie- sowie Ressourceneffizienz steigern. Investitionen in Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Umwelttechnik werden ebenfalls gefördert. Die Beratungsförderung kann fortlaufend beantragt werden und deckt bis zu 75 % der Netto-Beratungskosten ab (max. 900 €/Personentag, bis zu fünf Tage, bis zu 4.500 € je Maßnahme). Die Investitionsförderung läuft jährlich zum 31. März und 30. September (2023 auch zum 15. November), beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 80.000 € pro Projekt. Die Programme laufen bis zum 30. 09. 2027. Bewertungskriterien sind unter anderem die erwartete Treibhausgasreduktion, Wirtschaftlichkeit (ROI), Innovationsgehalt und Übertragbarkeit auf andere Betriebe.
Voraussetzung für eine Förderung ist der nachweisliche Projektstart erst nach Bewilligung sowie die Listung der beratenden Expert:innen im Expertenatlas BW. Für die zweite Stufe der Beratungsförderung ist zusätzlich der Abschluss einer Klimaschutzvereinbarung und der Beitritt zum Klimabündnis BW nötig. Ausgeschlossen sind Kleingewerbetreibende, Unternehmen mit über 50 % Landesbeteiligung, Privatpersonen, Betriebe in Schwierigkeiten, gesetzlich verpflichtende Maßnahmen und solche mit fossilem Lock-In. Förderfähig sind Ausgaben für Beratungs- und Planungsleistungen, Anschaffungs- und Installationskosten sowie Schulungs- und Inbetriebnahmekosten. Erforderliche Unterlagen umfassen Antragsformular, De-minimis-Erklärung, Angebote, Handelsregisterauszug, Projektbeschreibung, zahlenmäßige Kalkulation, ROI-Berechnung und THG-Quantifizierung per ESTEM. Weitere Details liefert das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
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