Unternehmens-Innovationsförderung
Förderung innovativer Investitionen für Unternehmen in Oberösterreich und Wien, Mitglieder bestimmter Sparten der Wirtschaftskammer Oberösterreich. Beantragung möglich von 01.01.2024 bis 31.12.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte bei Wirtschaftsunternehmen, um qualifizierte Arbeitsplätze zu erhalten oder zu schaffen, Marktpotenziale zu erweitern, nachhaltiges Wachstum zu unterstützen und öko-, energie- bzw. ressourceneffiziente Verfahren und Produkte zu fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen in materielle Vermögenswerte (z.B. Gebäude, Maschinen)
- Investitionen in immaterielle Vermögenswerte
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Oberösterreich in den Sparten Industrie, Gewerbe und Handwerk oder der Fachgruppen Entsorgungs- und Ressourcenmanagement bzw. Druck
- Schlüssige Projektbeschreibung inkl. Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan
- Hoher positiver Innovationsgehalt
- KMU-Eigenschaft
- Förderbare, projektbezogene Kosten von mindestens dem 2,5-fachen der durchschnittlichen Normal-Afa (inkl. GWG) der letzten drei Geschäftsjahre
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsantrag gemäß Richtlinie zum Landesförderungsprogramm Unternehmens-Innovationsförderung
- Projektbeschreibung
- Kostenaufstellungen
- Gewerbeberechtigung
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt
- Nachhaltigkeitsaspekte
Beschreibung
Das Programm Unternehmens-Innovationsförderung richtet sich an KMU in Oberösterreich und Wien, die Mitglied der Sparte Industrie, Gewerbe und Handwerk oder ausgewählter Fachgruppen der Sparte Informations- und Consulting bei der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind. Im Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026 werden innovative Investitionsvorhaben in materielle (z. B. Gebäude, Maschinen) und immaterielle Vermögenswerte unterstützt. Gefördert werden nicht rückzahlbare Zuschüsse beziehungsweise Zinsenzuschüsse, die eine positive Hebelwirkung auf Forschung, Digitalisierung und nachhaltiges Wachstum entfalten. Die Antragstellung erfolgt vor Projektbeginn und setzt eine detaillierte Projektbeschreibung mit Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan sowie den Nachweis der KMU-Eigenschaft voraus. Zudem müssen die förderbaren projektbezogenen Kosten mindestens das 2,5-fache der durchschnittlichen Normal-AfA der letzten drei Geschäftsjahre betragen und einen hohen Innovationsgehalt aufweisen.
Mit dem Zuschuss werden qualifizierte Arbeitsplätze gesichert oder neu geschaffen, Marktpotenziale erschlossen und öko-, energie- sowie ressourceneffiziente Technologien und Produkte vorangetrieben. Bewertungskriterien sind neben dem Innovationsgehalt insbesondere Nachhaltigkeitsaspekte. Für die Einreichung werden der Förderungsantrag gemäß Richtlinie, eine ausführliche Projektbeschreibung, Kostenaufstellungen sowie die Gewerbeberechtigung benötigt. Die Abwicklung erfolgt über die Abteilung Wirtschaft und Forschung des Amts der Oberösterreichischen Landesregierung. Nach vollständiger Prüfung und positiver Entscheidung werden die Mittel als nicht rückzahlbarer Zuschuss bzw. Zinsenzuschuss ausgezahlt. Dieses Förderinstrument schafft einen Anreizeffekt für Unternehmen, ihre Innovationskraft zu stärken und den Wirtschaftsstandort Oberösterreich nachhaltig zu entwickeln.
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