Unternehmens- und Forschungskooperationsförderung
Förderung für kooperative Forschungs-, Entwicklungs- und Organisationsvorhaben in Oberösterreich und Salzburg. Anträge sind vor Projektbeginn einzureichen. Gültig von 01.01.2024 bis 31.12.2026.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Gegenstand der Förderung ist die Anbahnung und die Durchführung von kooperativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bzw. Organisationsvorhaben, bei denen mindestens drei Kooperationspartner mitwirken und deren Realisierung nachhaltig einen positiven Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit der oberösterreichischen Wirtschaft hat.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Kosten von externen Dienstleistern
- Sach- und Materialkosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft in einer Cluster- und Netzwerk-Initiative des Landes Oberösterreich
- Firmensitz oder physischen Schwerpunktstandort in Oberösterreich
- Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Oberösterreich oder der Kammer der Architekten- und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg
- Mindestens drei ProjektpartnerInnen oder zwei Partner plus eine F&E-Einrichtung
- Mindestens ein KMU gemäß EU-Definition beteiligt
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsantrag
- Projektbeschreibung
- Kostenaufstellungen
- Gewerbeberechtigung
Bewertungskriterien
- Eignung der Projektbeteiligten
- Qualität des Vorhabens
- Nutzen und Effizienzpotential des Vorhabens
Beschreibung
Die Unternehmens- und Forschungskooperationsförderung unterstützt in Oberösterreich und Salzburg ansässige Unternehmen bei der Anbahnung und Umsetzung gemeinschaftlicher Forschungs-, Entwicklungs- und Organisationsvorhaben. Voraussetzung für eine Einreichung ist die Beteiligung von mindestens drei Kooperationspartner:innen oder alternativ zwei Partner:innen plus einer F&E-Einrichtung, wobei stets mindestens ein KMU gemäß EU-Definition involviert sein muss. Förderberechtigt sind Unternehmen mit Firmensitz oder physischem Schwerpunktstandort in Oberösterreich, die Mitglied in einer Cluster- und Netzwerkinitiative des Landes Oberösterreich sowie bei der Wirtschaftskammer Oberösterreich oder der Kammer der Architekt:innen- und Ingenieurkonsulent:innen für Oberösterreich und Salzburg sind. Die Fördermaßnahme gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse für Personalkosten, externe Dienstleister:innen sowie Sach- und Materialkosten und ist gültig für Projekte, deren Antrag zwischen dem 01.01.2024 und dem 31.12.2026 vor Projektbeginn vorgelegt wird.
Gegenstand der Förderung sind technologieorientierte Vorhaben mittleren Innovationsgrads, die durch interdisziplinäre Zusammenarbeit nachhaltige Wettbewerbsvorteile für die oberösterreichische Wirtschaft schaffen. Bewertet werden insbesondere die Eignung der Projektbeteiligten, die Qualität des Vorhabens sowie das Nutzen- und Effizienzpotenzial. Zur Antragstellung sind ein Förderungsantrag, eine detaillierte Projektbeschreibung, Kostenaufstellungen sowie die Gewerbeberechtigung einzureichen. Die Förderinitiative leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Wirtschafts- und Forschungsstrategie „#upperVISION2030“, indem sie Innovationsnetzwerke stärkt und die internationale Wettbewerbsfähigkeit regionaler Unternehmen mit zukunftsweisenden Kooperationen nachhaltig fördert.