Unternehmerische Investition (NÖWTF)
Förderung von Neugründungen und Übernahmen in Niederösterreich: Zuschuss von bis zu 10 % (max. € 50.000) der förderfähigen Kosten bei einem Mindestprojektvolumen von € 20.000. Anträge sind bis 31.12.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Investitionen in Anlagegüter im Zuge der Unternehmensgründung durch Jungunternehmer:innen bzw. bei Übernahme eines bestehenden Unternehmens, um die Standortentwicklung Niederösterreichs zu fördern und Arbeitsplätze zu sichern.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen in materielle Vermögenswerte
- Investitionen in immaterielle Vermögenswerte
Nicht förderfähige Ausgaben
- Leasing- oder Mietkauffinanzierte Anschaffungen
- Kosten für den Erwerb von Grundstücken
- Umsatzsteuer, sofern Vorsteuerabzug möglich
- Eigenleistungen (Personalkosten des Unternehmens)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie Tourismus- und Freizeitwirtschaft
- Jungunternehmer:innen bis drei Jahre nach Gründung oder Übernahme eines Unternehmens
- Antragstellung vor Beginn der mit dem Projekt verbundenen Tätigkeiten
- Projekte im Einklang mit den Entwicklungsstrategien des Landes Niederösterreich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag (über das Wirtschaftsförderungsportal)
- Projektbeschreibung (lt. Leitfaden)
- Gesamtkostenaufstellung
- Jahresabschluss/Bilanz des letzten Geschäftsjahres
- Behördlich genehmigter Bauplan (bei baulichen Maßnahmen)
- Bau- und gewerbebehördliche Genehmigungsbescheide (falls erforderlich)
- Anträge bei anderen Förderstellen sowie Erledigungsschreiben (wenn zutreffend)
- Versicherungsdatenauszug (bei Jungunternehmer:innen)
- Übernahmevertrag (bei Unternehmensübernahmen)
Beschreibung
Das Impulsprogramm Unternehmerische Investition des Landes Niederösterreich fördert Neugründungen und Unternehmensübernahmen in Niederösterreich mit einem Zuschuss von bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben (maximal € 50.000) bei einem Mindestprojektvolumen von € 20.000. Das Förderinstrument richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Jungunternehmer:innen, die in den letzten drei Jahren gegründet oder einen Betrieb übernommen haben, können ebenso profitieren. Anträge sind vor Beginn der mit dem Projekt verbundenen Tätigkeiten einzureichen und können bis zum 31.12.2026 über das Wirtschaftsförderungsportal gestellt werden. Zielsetzung ist die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Niederösterreich durch Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen.
Förderfähige Ausgaben umfassen Anschaffungen von Anlagegütern und immateriellen Vermögenswerten. Nicht förderfähig sind beispielsweise leasing- oder mietkauffinanzierte Anschaffungen, Grundstückserwerb, Umsatzsteuer (bei Vorsteuerabzug), Eigenleistungen sowie offene Skonti und Rabatte. Die Antragstellung erfordert u. a. den ausgefüllten Online-Antrag, eine Projektbeschreibung gemäß Leitfaden, eine Gesamtkostenaufstellung sowie den Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres. Bei baulichen Maßnahmen sind behördlich genehmigte Baupläne und Bescheide beizulegen. Ein Übernahmevertrag ist bei Unternehmensübernahmen erforderlich. Mit der Unterstützung werden gezielte Impulse für Jungunternehmer:innen und Übernehmer:innen gesetzt, um nachhaltige Investitionen zu fördern und die regionale Wirtschaftsentwicklung weiter voranzutreiben.
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