Zuschuss

Unterstützung aus Landesmitteln für Kosten der Elektrifizierung im Zuge von Betriebsaussiedlungen

Im Burgenland erhalten land- und forstwirtschaftliche Betriebe eine Förderung von 40 % der Netto-Kosten für Elektrifizierungsmaßnahmen bei Betriebsaussiedlungen. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Infrastruktur

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2018
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Burgenland
Förderquote: 40%

Förderziel

Um den Strukturwandel im Burgenland entgegenzuwirken und die Wettbewerbsfähigkeit von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu verbessern, werden Zuschüsse zu Elektrifizierungsmaßnahmen bei Betriebsaussiedlungen gewährt.

Förderfähige Ausgaben

  • Baggerarbeiten
  • Leitungen (Kabel) und Verrohrung
  • Kosten für den Netzzutritt

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten für den Zählerkasten
  • Kosten für den Netzbeitritt
  • Eigenleistungen
  • Zuleitungen für die Wasserversorgung

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betreibung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs im Burgenland
  • Mindestinvestition von € 1.000 netto
  • Nur nach Antragstellung angefallene Kosten werden anerkannt

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ansuchen
  2. Name, Geburtsdatum, Adresse, Bankverbindung
  3. Orthofoto mit eingezeichnetem Leitungsstrang
  4. Verpflichtungserklärung
  5. De-minimis-Erklärung
  6. Betriebsverbesserungsplan

Beschreibung

Die Elektrifizierung bei Betriebsaussiedlungen im Burgenland wird durch eine Landesförderung unterstützt, mit dem Ziel, dem regionalen Strukturwandel entgegenzuwirken und die Wettbewerbsfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zu stärken. Natürliche und juristische Personen, die auf eigene Rechnung einen entsprechenden Betrieb im Burgenland bewirtschaften, können jederzeit Anträge einreichen. Dabei werden Investitionen ab einer Mindesthöhe von netto 1.000 Euro berücksichtigt, sofern die entstandenen Kosten nach Antragstellung angefallen sind. Mit einer Förderquote von 40 % der anerkannten Netto-Kosten leistet das Land Burgenland einen substanziellen Beitrag zur Verbesserung der betrieblichen Infrastruktur.

Zu den förderfähigen Ausgaben zählen dabei insbesondere Baggerarbeiten, Kabelverlegungen einschließlich Verrohrung sowie Kosten für den Netzzutritt. Nicht gefördert werden hingegen Aufwendungen für Zählerkästen, Netzbeitritte, Eigenleistungen und Wasserzuleitungen. Für die Antragstellung sind ein formloses Ansuchen sowie folgende Unterlagen erforderlich: Angaben zu Name, Geburtsdatum, Adresse und Bankverbindung, ein Orthofoto mit eingezeichnetem Leitungsstrang, eine Verpflichtungs- und De-minimis-Erklärung sowie ein detaillierter Betriebsverbesserungsplan. Die Recht­grundlage bildet das Burgen­ländische Landwirtschafts­förderungsgesetz 1987 in der Fassung 2015 und die dazugehörige Richtlinie. Die Abwicklung erfolgt über die Abteilung 4 – Agrarwesen und Natur- und Klima­schutz des Amtes der Burgenländischen Landesregierung. Anträge können seit dem 1. Jänner 2018 dauerhaft eingereicht werden.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.