Zuschuss

Unterstützung bedrohter Frauen und deren Kinder (Schutzunterkünfte)

Förderung der Personal- und Strukturkosten der Salzburger Frauenhäuser (82 Plätze) für zeitlich begrenzte geschützte Unterkünfte, Beratung und Unterstützung von psychisch, physisch oder sexualisiert Gewalt betroffenen Frauen und deren Kindern im Bundesland Salzburg. Förderansuchen für das Folgejahr sind bis 30.06. elektronisch einzureichen.

Soziales Frauenförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
03.06.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg

Förderziel

Zeitlich begrenzte, geschützte Unterkünfte sowie Beratung und Unterstützung für von psychischer, physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffene oder bedrohte Frauen und deren Kinder im Bundesland Salzburg. Finanzierung der Personal- und Strukturkosten der drei Salzburger Frauenhäuser im Rahmen mittelfristiger Leistungsvereinbarungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Strukturkosten

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Regionaler Wirkungsbereich im Bundesland Salzburg
  • Kenntnisse weiblicher Lebens- und Sozialisationsbedingungen
  • Professionelle Leistungserbringung
  • Bereitschaft zur Kooperation/Vernetzung mit anderen Fraueneinrichtungen
  • Handlungsgrundsatz Gender Mainstreaming
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Elektronisches Förderansuchen (eGov-Formular eg_0216_V1_0)
  2. Verwendungsnachweis (eGov-Formular eg_0222_V1_0)
  3. Projektbeschreibung
  4. Finanzierungsplan
  5. Bilanzen und Berichtsbogen

Beschreibung

Der Zuschuss zur Unterstützung bedrohter Frauen und deren Kinder fördert die Salzburger Frauenhäuser mit insgesamt 82 Plätzen in drei Schutzunterkünften. Förderungswerber:innen können über mittelfristige Leistungsvereinbarungen anteilig die Personal- und Strukturkosten abdecken. Ziel ist die Bereitstellung zeitlich begrenzter, geschützter Unterkünfte sowie eine wirkungsorientierte Beratung und Begleitung für Frauen, die von psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt betroffen oder bedroht sind, einschließlich ihrer Kinder. Das Programm sichert zudem, dass Migrantinnen und deren Nachkommen adäquate Schutzräume und fachliche Unterstützung erhalten und trägt so nachhaltig zur Stärkung der regionalen Fraueninfrastruktur im Bundesland Salzburg bei.

Voraussetzung für eine Förderung ist ein regionaler Wirkungsbereich in Salzburg sowie fundierte Kenntnisse zu weiblichen Lebens- und Sozialisationsbedingungen. Professionelle Leistungserbringung, Kooperation mit anderen Fraueneinrichtungen, Gender Mainstreaming und die Einhaltung des Diskriminierungsverbots gemäß Salzburger Gleichbehandlungsgesetz sind verpflichtend. Förderungsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Vereine und Interessenverbände. Förderfähige Positionen umfassen Personalaufwendungen und Strukturkosten, die im Rahmen mittelfristiger Leistungsvereinbarungen über das Referat 2/05 Frauen, Diversität und Chancengleichheit abgedeckt werden. Das elektronische Ansuchen (eGov-Formular eg_0216_V1_0) samt Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Bilanzen und Berichtsbogen sowie der Verwendungsnachweis (eg_0222_V1_0) sind bis 30. Juni des Vorjahres einzureichen. Aufbauend auf § 18 Salzburger Sozialunterstützungsgesetz und den Allgemeinen Förderrichtlinien des Landes Salzburg ist die Förderung seit 03.06.2013 unbefristet zugänglich und unterstützt nachhaltig Schutz- und Beratungsangebote für gefährdete Frauen und Familien in Salzburg.

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