Unterstützung bei Anschaffungen und Wartung von Katastrophengerätschaften
Förderung der materiellen Ausstattung des Katastrophenschutzlagers des Österreichischen Roten Kreuzes Landesverband Salzburg sowie Unterstützung beim Ankauf und der Wartung von Katastrophengerätschaften. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Materielle Ausstattung des Katastrophenschutzlagers des Österreichischen Roten Kreuzes, Landesverband Salzburg, sowie Unterstützung der Einsatzorganisationen beim Ankauf und der Wartung von Katastrophengerätschaften wie Einsatzkleidung, Flugretterhelme, Bootsmotoren und Unterwasserkameras.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Einsatzkleidung
- Anschaffung von technischem Gerät
- Wartung von Katastrophengerätschaften
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einhaltung der Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Förderansuchen
- Nachweis des rechtlichen Bestandes von Vereinen und sonstigen Organisationen
- Voranschlag und Rechnungsabschluss
- Finanzierungsplan
- Schriftliche Erklärung zur Einsichtnahme und Verwendungsnachweis
- Erklärung gemäß Datenschutzgesetz
Beschreibung
Die Landesregierung Salzburg fördert gemeinnützige Organisationen, Vereine sowie öffentliche Einrichtungen im Bereich Katastrophenschutz und Soziales durch finanzielle Zuschüsse zur Ausstattung und Instandhaltung von Katastrophengerätschaften. Im Fokus steht die materielle Aufrüstung des Katastrophenschutzlagers, insbesondere beim Österreichischen Roten Kreuz, Landesverband Salzburg. Dabei werden Anschaffungen von Einsatzkleidung, Flugretterhelmen für Bergrettung, Bootsmotoren oder Unterwasserkameras ebenso unterstützt wie die regelmäßige Wartung der Ausrüstung. Diese kontinuierlich offene Förderung ermöglicht es anerkannten Rettungsorganisationen im Allgemeinen und Besonderen Rettungsdienst, ihre Einsatzfähigkeit nachhaltig zu sichern und im Ernstfall bestmöglich vorbereitet zu sein.
Förderberechtigte Organisationen können Anträge jederzeit stellen und müssen dabei die Allgemeinen Richtlinien des Landes Salzburg einhalten. Als förderfähige Ausgaben gelten primär der Kauf von technischer Ausrüstung und Schutzkleidung sowie Wartungsleistungen für Katastrophengerätschaften. Das Ansuchen ist mit einem vollständig ausgefüllten Förderformular, Nachweisen zum rechtlichen Bestand, einem Voranschlag samt Rechnungsabschluss, einem Finanzierungsplan und schriftlichen Erklärungen zur Einsichtnahme, Verwendungsnachweis sowie zur Datenschutzkonformität einzureichen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach positiver Entscheidung des zuständigen Mitglieds der Landesregierung. So wird gewährleistet, dass Einsatzorganisationen in Salzburg auch künftig optimal ausgestattet und einsatzbereit bleiben.
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