Unterstützung bei Viehverlusten durch Milzbrand oder Rauschbrand
Unterstützung für Tierhalter:innen in Wien bei Verlusten von Rindern und Pferden durch Milzbrand oder Rauschbrand: Bis zu 50 % des gemeinen Wertes der verendeten Tiere werden erstattet. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Den Besitzerinnen und Besitzern von Rindern und Pferden, welche an Milzbrand oder Rauschbrand verendet sind, Unterstützungen bis zur Hälfte des gemeinen Wertes der verendeten Tiere zu gewähren.
Förderfähige Ausgaben
- Erstattung bis zur Hälfte des gemeinen Wertes der verendeten Tiere
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Verendete Rinder oder Pferde durch Milzbrand bzw. Rauschbrand
- Wertfeststellung durch Schätzkommission gemäß § 51 Tierseuchengesetz
- Keine Nutzung der kostenfreien Schutzimpfung gegen Milzbrand oder Rauschbrand
Beschreibung
In Wien steht Tierhalter:innen eine kontinuierliche finanzielle Unterstützung bei Verlusten von Rindern und Pferden durch Milzbrand oder Rauschbrand zur Verfügung. Ziel der Förderung ist, bis zu 50 % des von einer Schätzkommission gemäß § 51 Tierseuchengesetz festgestellten gemeinen Wertes verendeter Tiere zu erstatten. Berechtigt sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, die Rinder oder Pferde halten und von Milzbrand oder Rauschbrand betroffene Tiere verzeichnen. Durch die Förderung trägt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz dazu bei, Tierwohl, Tierschutz und letztlich auch die Sicherheit der Lebensmittelkette zu gewährleisten sowie Verbraucher:innen vor gesundheitlichen Risiken zu schützen.
Die Auszahlung erfolgt in Form eines Zuschusses, der maximal die Hälfte des ermittelten Wertes abdeckt. Voraussetzung für eine Förderung ist die amtliche Bestätigung des Todes durch Milzbrand bzw. Rauschbrand und die unveränderte Wertfeststellung der Tiere ohne Berücksichtigung seuchenbedingter Wertminderungen. Zudem dürfen keine kostenfreien, öffentlich geförderten Schutzimpfungen gegen die genannten Tierseuchen genutzt worden sein. Anträge können in Wien jederzeit eingereicht werden, da die Förderperiode unbefristet ist. Interessierte Besitzer:innen wenden sich an die zuständige Sektion III – Gruppe B des Sozialministeriums in Wien, um die erforderlichen Unterlagen einzureichen und eine rasche Erstattung sicherzustellen.
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