Zuschuss

Unterstützung der Erziehung

Unterstützung der Erziehung für gefährdete Kinder und Jugendliche in Kärnten mit Maßnahmen von Beratung, therapeutischer Behandlung und sozialpädagogischer Betreuung. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten

Förderziel

Ist das Kindeswohl gefährdet und kann die Gefährdung im familiären Umfeld abgewendet werden, so werden Kindern und Jugendlichen umfangreiche Erziehungshilfen gewährt, darunter berufliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, therapeutische Behandlungen, teilstationäre und mobile Betreuungsformen sowie sozialpädagogische Familienbetreuung.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gefährdung des Kindeswohls
  • Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Kärnten

Beschreibung

Die Förderung in Kärnten richtet sich an gemeinnützige Organisationen und Privatpersonen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist und im familiären Umfeld Abhilfe geschaffen werden kann. Sie gewährt Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs umfassende Erziehungshilfen, darunter berufliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, therapeutische Behandlungen sowie teilstationäre und mobile Betreuungsangebote. Sozialpädagogische Familienbetreuung und ambulanter Erziehungsberatung bieten präventive Unterstützung, um familiäre Überforderung abzuwenden und Vernachlässigung entgegenzuwirken. Die Leistungen werden von privaten und gemeinnützigen Träger:innen der Kinder- und Jugendhilfe erbracht und über Rechnungslegung, zumeist auf Stundensatzbasis, abgerechnet.

Einreichungen sind jederzeit möglich, da keine Antragsfrist besteht. Für die Bewilligung ist ein Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Kärnten sowie das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung erforderlich. Gefördert werden Personalaufwendungen und Sachkosten, um eine bedarfsgerechte Begleitung von betroffenen Familien sicherzustellen. Fachaufsicht und Rechnungskontrolle garantieren die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen gemäß dem Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz (K-KJHG). Ziel ist der nachhaltige Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und Vernachlässigung sowie die Stärkung familiärer Ressourcen. Interessierte finden Auskünfte und Unterstützung bei der Abteilung 4 der Kärntner Landesregierung – Familienförderung, Kinderschutz und Kinder- und Jugendhilfe.

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