Zuschuss

Unterstützung des Bienenzuchtsektors - Durchführung und Anwendung von Forschungsprojekten

Jährliche Zuwendungen zur Förderung praxisorientierter Forschungsprojekte im Bienenzuchtsektor in Brandenburg mit Wissenstransfer, Schulungen und Demonstrationen. Anträge jeweils bis zum 15.12. des Vorjahres möglich.

Umwelt-/Naturschutz Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Förderquote: 100%
Projektdauer: 12 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Mittels der Verbesserung der Wissensbasis für Praxis, Schulungen und Beratungen sowie eines entsprechenden Wissenstransfers werden Forschungsprojekte des Länderinstituts für Bienenkunde e.V. gefördert. Ziel ist die Stärkung der Bienenhaltung und der Bestäubungsleistung im Sinne des GAP-Strategieplans für mehr Biodiversität und Ökosystemleistungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachkosten
  • Umsatzsteuer (bei Nicht-Vorsteuerabzug)
  • Reisekosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Betriebskosten für Strom, Brennstoff und Wartung
  • Rückzahlung von Darlehen
  • Erwerb unbebauter Grundstücke (>10 % der förderfähigen Kosten)
  • Investitionen in Transportmittel für Vermarktung
  • Leasingkosten und damit verbundene Betriebskosten
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Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eignung als wissenschaftliche Einrichtung gemäß Vereinssatzung
  • Detaillierte Projektbeschreibung und Versuchsplan
  • Nachweis des Nutzens für Imker in den beteiligten Bundesländern

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung mit Versuchsplan
  2. Nachweis zum Nicht-Vorsteuerabzug (Steuerberaterbescheinigung)
  3. Satzung des Vereins
  4. Finanzierungs- und Kostenplan

Bewertungskriterien

  • Wissenschaftlicher Innovationsgehalt
  • Nutzen und Anwendbarkeit für die Imkerpraxis
  • Beitrag zur Biodiversität und Ökosystemleistungen

Beschreibung

Die Förderung "Unterstützung des Bienenzuchtsektors – Durchführung und Anwendung von Forschungsprojekten" unterstützt gemeinnützige Projekte des Länderinstituts für Bienenkunde Hohen Neuendorf e.V. in Brandenburg. Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik werden praxisorientierte Untersuchungen in den Bereichen Zucht und Verhalten, molekulare Mikrobiologie, Bienengesundheit, Trachtnutzung sowie Bestäubung gefördert. Dabei können Personalkosten, Sachkosten, Reisekosten und gegebenenfalls Umsatzsteuer (bei Nicht-Vorsteuerabzug) zu 100 % erstattet werden. Die Projektlaufzeit beträgt zwölf Monate, Anträge sind jeweils bis zum 15. Dezember des Vorjahres beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung einzureichen. Gefördert werden nur Vorhaben, die detailliert mit Versuchsplan vorliegen und den Nutzen für Imker:innen in den beteiligten Bundesländern nachweisen.

Zielsetzung ist die Stärkung der Bienenhaltung und eine verbesserte Bestäubungsleistung durch effektiven Wissenstransfer in Form von Demonstrationen, Schulungen, Beratungen und Veröffentlichungen. Die Maßnahme leistet einen Beitrag zur Umsetzung des GAP-Strategieplans, um Biodiversität zu erhalten und Ökosystemleistungen zu steigern. Antragstellende müssen neben einer detaillierten Projektbeschreibung auch eine Satzung, einen Finanzierungs- und Kostenplan sowie einen Nachweis zum Nicht-Vorsteuerabzug einreichen. Die Vergabeentscheidung erfolgt auf Basis wissenschaftlicher Innovationsgehalte, Praxisrelevanz und Beitrag zur Biodiversität. Ungeeignet sind Ausgaben wie allgemeine Betriebskosten, Grundstückserwerb über 10 % der förderfähigen Kosten, Leasing sowie Investitionen in Transportmittel oder Unternehmensanteile.

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