Unterstützung des Ländlichen Raumes
Unterstützt werden Maßnahmen zur Stärkung und Entwicklung des ländlichen Raumes in Oberösterreich, insbesondere mit Bildungsmaßnahmen. Förderfähig sind Vereine und Einzelpersonen. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützt werden Maßnahmen, die die Entwicklung des ländlichen Raumes fördern. Ziel ist es, den ländlichen Raum zu stärken, auszubauen und insbesondere mit Bildungsmaßnahmen gezielt zu fördern.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektziel: Unterstützung des ländlichen Raumes
- Umsetzung und Finanzierbarkeit muss gegeben sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Förderungserklärung
Beschreibung
Die Initiative Unterstützung des Ländlichen Raumes fördert gezielt Projekte zur Stärkung und nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes in Oberösterreich. Als Zuschuss werden Maßnahmen unterstützt, die insbesondere Bildungsangebote und Qualifizierungsprogramme vor Ort etablieren. Förderberechtigt sind dabei Interessenverbände oder sonstige Vereine, Unternehmen sowie Privatpersonen. Im Fokus stehen ländliche Regionen, in denen durch Aus- und Weiterbildungsaktivitäten, regionalfördernde Konzepte und agrarisch geprägte Initiativen gemeinsam Mehrwerte geschaffen werden. Auf diese Weise sollen langfristig Strukturen erhalten, Kompetenznetzwerke aufgebaut und die Lebensqualität auf dem Land gesteigert werden.
Einreichungen sind fortlaufend möglich, da die Förderaktion ohne fixierte Frist abgewickelt wird. Voraussetzung ist ein klar definiertes Projektziel, das der Unterstützung des ländlichen Raumes dient, sowie die gesicherte Umsetzung und Finanzierbarkeit. Zur Ansprache aller potenziellen Akteur:innen wird genderneutrale Sprache verwendet und der Fokus auf eine inklusive Projektplanung gelegt. Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich: Förderantrag, detaillierte Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine ausgefüllte Förderungserklärung. Nach Abschluss eines Vorhabens ist eine Abrechnung mit Originalrechnungen vorzulegen. Die Abteilung Land- und Forstwirtschaft der Oberösterreichischen Landesregierung steuert und begleitet das Programm im Rahmen der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich. Interessierte Projektträger:innen können sich jederzeit informieren und ihre Unterlagen einreichen, um einen wertvollen Beitrag zur Zukunft ländlicher Regionen in Oberösterreich zu leisten.