Zuschuss

Unterstützung durch die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (Sozialfonds)

Der ÖH-Sozialfonds in Wien bietet Studierenden, die Mitglied der ÖH sind und sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, einmal jährlich eine einmalige finanzielle Unterstützung. Es gibt keine Fristen, die Bearbeitungszeit beträgt derzeit etwa 3 Monate.

Soziales Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Fördersumme: bis zu 1.400 € pro Studienjahr

Förderziel

Abfederung finanzieller Notlagen von Studierenden durch einmalige Förderungen bei Härtefällen, etwa für Wohnkosten, Studiengebühren, Kinderbetreuung, Psychotherapie oder Mediation.

Förderfähige Ausgaben

  • Lebenshaltungskosten
  • Wohnkosten
  • Studiengebühren
  • Kinderbetreuungskosten
  • Psychotherapiekosten
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der ÖH
  • Nachweis sozialer Bedürftigkeit
  • Ausreichender Studienerfolg (mind. 16 ECTS bzw. 8 SWS)
  • Keine ausreichende Unterstützung durch andere Stellen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kopie Personaldokument mit Lichtbild
  2. Einkommensnachweise Antragsteller und Partner
  3. Nachweise über sonstige Unterstützungsleistungen
  4. Bestätigung Unterhaltsleistungen
  5. Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  6. Nachweise zu Wohnkosten und weiteren Auslagen
  7. Meldezettel aller Haushaltsmitglieder
  8. Studienbuchblatt und Studienerfolgsnachweis
  9. Nachweis über Behinderung (falls zutreffend)

Bewertungskriterien

  • Soziale Bedürftigkeit
  • Studienerfolg
  • Kooperation mit lokaler ÖH

Beschreibung

Der ÖH-Sozialfonds in Wien unterstützt Studierende, die Mitglied der Österreichischen Hochschüler:innen­schaft sind und nachweislich in einer akuten finanziellen Notlage stecken. Ganzjährig und ohne feste Frist können Anträge eingereicht werden, wobei in der Regel eine Bearbeitungsdauer von rund drei Monaten zu erwarten ist. Pro Kalenderjahr gewährt die Förderung einmalig bis zu 1.400 € und richtet sich an Studierende mit ausreichendem Studien­erfolg (mindestens 16 ECTS bzw. 8 SWS) sowie ohne anderweitige Hilfs­leistungen. Die Versorgungslücke kann sowohl durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung als auch lokale ÖH-Strukturen mitfinanziert werden, um Doppel­förderungen zu vermeiden und eine rasche Hilfe zu gewährleisten.

Geförderte Ausgaben umfassen Lebens- und Wohnkosten, Studiengebühren, Kinderbetreuung, Psychotherapie sowie Mediations­leistungen bei familiären Unterhaltskonflikten. Antragstellende sollten neben einem Lichtbildausweis und Studienerfolgs­nachweis Kontoauszüge, Einkommens­nachweise aller Haushalts­mitglieder und Quittungen zu Wohn- und Therapiekosten beifügen. Für Studierende mit Kindern oder Behinderung sind zusätzliche Nachweise (z. B. Geburtsurkunde, Behinderten­pass) erforderlich. Die Entscheidung wird unter Berücksichtigung sozialer Bedürftigkeit, Studien­erfolg und Kooperation mit der lokalen ÖH gefällt. Mit dem Sozialfonds trägt die Österreichische Hochschüler:innen­schaft maßgeblich dazu bei, unverschuldete Härtefälle abzufedern und den Studienerfolg trotz finanzieller Hürden zu sichern.

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