Unterstützung/Förderung durch die BGE Stiftung
Die BGE Stiftung unterstützt Menschen in Esslingen am Neckar, die in Not geraten sind, insbesondere zur Sicherung und Erhaltung des eigenen Wohnraums, und fördert Projekte in Wohnquartieren zur Verbesserung der Wohnverhältnisse. Anträge können jederzeit von Privatpersonen und Institutionen gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von in Not geratenen Menschen in Esslingen am Neckar zur Sicherung und Erhaltung des eigenen Wohnraums sowie Förderung von Projekten und Quartiersinitiativen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse.
Förderfähige Ausgaben
- Mietbeihilfe
- Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit
- Einmalige Notfallhilfen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz in Esslingen am Neckar
- Nachweis der persönlichen Notlage und fehlender vorrangiger Ansprüche gegenüber staatlichen oder privaten Stellen
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Aktueller Leistungsbescheid oder gleichwertige Bestätigung
- Angaben zur finanziellen und familiären Situation
Bewertungskriterien
- Dringlichkeit der Notlage
- Fehlen vorrangiger Ansprüche
- Nachhaltigkeit der Hilfe
Beschreibung
Die BGE Stiftung fördert in Esslingen am Neckar hilfsbedürftige Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, um den Erhalt und die Sicherung von Wohnraum zu gewährleisten sowie innovative Quartiersinitiativen voranzutreiben. Unter dem Leitmotiv „Wohnen – Sparen – Leben“ leistet die Stiftung unbürokratische Mietbeihilfen, einmalige Notfallhilfen und finanzielle Unterstützung für barrierefreie Umbaumaßnahmen. Darüber hinaus werden Projekte zur Quartiersstärkung, z. B. Nachbarschaftstreffs oder WohnCafés, gefördert, um nachhaltige Verbesserungen der Wohnverhältnisse zu erzielen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss ohne Rechtsanspruch und stets nach dem Prinzip der Nachrangigkeit gegenüber staatlichen oder privaten Ansprüchen.
Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Voraussetzung ist der Nachweis des Wohnsitzes in Esslingen am Neckar, einer persönlichen Notlage ohne vorrangige Leistungsansprüche und ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular. Erforderliche Unterlagen sind der aktuelle Leistungsbescheid oder eine gleichwertige Bestätigung sowie Angaben zur finanziellen und familiären Situation. Die Stiftung prüft Anträge anhand der Dringlichkeit der Notlage, der Nachhaltigkeit der Hilfe und des Fehlens vorrangiger Ansprüche. Innerhalb von etwa vier Wochen erfolgt eine schriftliche Entscheidung. Durch diese zielgerichtete Förderung leistet die BGE Stiftung einen wichtigen Beitrag, damit Menschen in schwierigen Lebenssituationen in ihrem vertrauten Wohnumfeld bleiben können und Nachbarschaften gestärkt werden.
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