Unterstützung für die Entstehung eines Beginen-Wohnprojekts (Beginenstiftung)
Die Beginenstiftung unterstützt selbstorganisierte Frauenwohnprojekte (Beginenhaus/-hof) bundesweit durch Beratung, Materialien, Vertragsmuster sowie eine Beteiligung am Stammkapital einer gGmbH in Höhe von 12.250 €.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Gründung und langfristigen Sicherung gemeinschaftlicher Frauenwohnprojekte in bezahlbarem Gemeinschaftseigentum durch Beratung, Begleitung, Bereitstellung von Arbeitsmaterialien, Vertragsmustern und Kapitalbeteiligung.
Förderfähige Ausgaben
- Stammkapital der gGmbH
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Häuser müssen rechtlich in Frauenhand kommen
- Projekte müssen Beginenhaus/-hof heißen
- Soziale Mischung der Bewohnerinnen
- Selbstorganisation und Gründung eines Hausvereins
- Solidarität und Engagement im Quartier
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Absichtserklärung
Bewertungskriterien
- Gruppenzusammenhalt und Motivation
- Realistisches Finanzierungskonzept
- Einhaltung der Beteiligungsbedingungen der Stiftung
Beschreibung
Die Beginenstiftung fördert bundesweit eigenverantwortlich organisierte Frauenwohnprojekte in gemeinnütziger Trägerschaft und stärkt damit neue Modelle für bezahlbares, solidarisches Zusammenleben. Gefördert werden Initiativen von alleinlebenden Frauen, Alleinerziehenden und Frauengruppen, die ein gemeinschaftliches Wohnprojekt unter der Rechtsform einer gGmbH planen. In der Gründungsphase erhalten sie eine umfassende Beratung durch erfahrene Stifterinnen sowie Arbeitsmaterialien zu Konzeptentwicklung, Rechtsformen und Finanzierungsstrategien. Vertragsmuster–etwa für Kreditverträge oder gGmbH-Satzungen–stehen ebenso zur Verfügung wie die Erlaubnis, bewährte Texte für Projektflyer zu adaptieren. Als Kapitalpartnerin beteiligt sich die Stiftung mit 12.250 € (entspricht 49 % des Stammkapitals), um langfristige Sicherheit zu gewährleisten und Spekulationen auszuschließen.
Voraussetzung ist, dass das Haus oder der Hof rechtlich in Frauenhand übergeht und das Projekt den Namen „Beginenhaus“ oder „Beginenhof“ trägt. Ein schlüssiges, realistisches Finanzierungskonzept, eine dauerhaft soziale Mischung der Bewohner:innen sowie verbindliche Selbstorganisation und regelmäßige Treffen gehören zu den Beteiligungsbedingungen. Der Freundeskreis der Stiftung und die Stiftungszeitung bieten zusätzliche Werbemöglichkeiten. Bewerbungsunterlagen umfassen eine Projektbeschreibung, einen Finanzierungsplan und eine Absichtserklärung, die jederzeit eingereicht werden können. Mit dieser Unterstützung entsteht ein geschützter Raum, in dem Generationen von Frauen nachhaltig und eigenständig wohnen können.
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