Zuschuss

Unterstützung in der Erziehung von Kindern und Jugendlichen

Förderung therapeutisch-ambulante und sozialpädagogische Leistungen zur Verbesserung der Erziehung von Minderjährigen in der Familie. Anerkannte Träger und qualifizierte Personen bieten Familienintensivbetreuung, Einzelbetreuung und weitere Unterstützungsformen. Kostenbeitrag abhängig vom Einkommen. Anträge jederzeit möglich.

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Unterstützung der Erziehung soll vor allem dazu dienen, die Voraussetzungen für die Erziehung des Minderjährigen in der eigenen Familie zu verbessern. Sie umfasst eine Betreuung und Förderung des Minderjährigen sowie die Förderung der Erziehungskompetenzen der Familie.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkennung als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
  • Abschluss eines Werkvertrags mit einer Bezirksverwaltungsbehörde

Beschreibung

Die Förderung in Salzburg unterstützt therapeutisch-ambulante und sozialpädagogische Leistungen, um die Erziehung von Kindern und Jugendlichen im familiären Umfeld nachhaltig zu stärken. Anerkannte Träger:innen der freien Kinder- und Jugendhilfe sowie qualifizierte Personen mit Werkvertrag bei einer Bezirksverwaltungsbehörde bieten ein breites Spektrum an Betreuungsformen: von sozialpädagogischer und therapeutisch-ambulanten Familienbetreuung über intensivpädagogische Familienintensivbetreuung bis hin zu individueller Einzelbetreuung. Ziel ist es, sowohl die persönlichkeitsbildenden Ressourcen und Kompetenzen der Minderjährigen als auch die Erziehungskompetenzen der Familien zu fördern. Der individuelle Kostenbeitrag orientiert sich an der Einkommenssituation der Unterhaltspflichtigen und ermöglicht eine bedarfsgerechte Unterstützung. Anträge können jederzeit gestellt werden, wodurch kontinuierliche Fördermöglichkeiten gewährleistet sind.

Gefördert werden ausschließlich gemeinnützige Organisationen, die als Träger:innen der freien Kinder- und Jugendhilfe anerkannt sind. Ein abgeschlossener Werkvertrag mit einer Bezirksverwaltungsbehörde bildet die formale Voraussetzung für die Antragstellung. Die Zuwendung erfolgt in Form von Zuschüssen und richtet sich an Einrichtungen, die mit fachlicher Expertise und pädagogischer Erfahrung eine nachhaltige Stärkung der Erziehungskompetenz in Familien gewährleisten. Familien mit minderjährigen Kindern, bei denen eine Stärkung des familiären Zusammenhalts und der Erziehungsqualität im Vordergrund steht, profitieren direkt von den individuell zugeschnittenen Leistungen. Durch kontinuierliche Fachaufsicht und jährlichen Rechnungsabschluss der Träger:innen wird die Transparenz und Qualität der erbrachten Leistungen sichergestellt.

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