Zuschuss

Unterstützung in der Erziehung von Kindern und Jugendlichen

Unterstützung der Erziehung von Kindern und Jugendlichen in Salzburg durch ambulante, sozialpädagogische und intensive Familienbetreuung. Anträge können jederzeit bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eingereicht werden.

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg

Förderziel

Die Unterstützung soll die Voraussetzungen für die Erziehung Minderjähriger in der eigenen Familie verbessern. Sie umfasst die Betreuung und Förderung des Kindes oder Jugendlichen sowie die Stärkung der Erziehungskompetenzen der gesamten Familie.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesland Salzburg
  • Einleitung des Verfahrens zur Unterstützung der Erziehung durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis über die Einkommensverhältnisse der unterhaltspflichtigen Person

Beschreibung

In Salzburg steht eine kontinuierlich verfügbare Zuschussmöglichkeit bereit, die sich an gemeinnützige Organisationen ebenso wie an Privatpersonen richtet und das Themenfeld „Soziales – Kinder und Jugendliche – Arbeit & Soziales“ abdeckt. Die Maßnahme fördert eine fachlich begleitete Erziehung minderjähriger Kinder und Jugendlicher im häuslichen Umfeld. Hierzu zählen therapeutisch-ambulante Familienbetreuung, sozialpädagogische Begleitung, intensive Familienbetreuung sowie Einzelbetreuung durch anerkannte Träger:innen der freien Kinder- und Jugendhilfe oder qualifizierte Fachpersonen mit Werkvertrag. Ziel ist es, die individuellen Lebensbedingungen junger Menschen zu verbessern, ihre psychosoziale Entwicklung zu stärken und die Erziehungskompetenzen der gesamten Familie nachhaltig auszubauen.

Die Förderung wird als reiner Zuschuss gewährt und kann jederzeit bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde beantragt werden. Wesentliche Voraussetzungen sind der gewöhnliche Aufenthalt im Bundesland Salzburg sowie die formale Einleitung des Verfahrens zur Erziehungshilfe durch die Bezirksverwaltung. Benötigte Unterlagen umfassen insbesondere den Nachweis über die Einkommensverhältnisse der unterhaltspflichtigen Person für die Festlegung eines etwaigen Kostenbeitrags. Der individuelle Kostenbeitrag wird auf Basis der finanziellen Situation berechnet. Der jährliche Rechnungsabschluss unterliegt fachlicher Aufsicht, um eine transparente Mittelverwendung sicherzustellen. Diese Förderinitiative schafft passgenaue Unterstützungsangebote für Familien in herausfordernden Lebensphasen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung familiärer Ressourcen.

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