Zuschuss

Unterstützung Kriegsopfer und Menschen mit Behinderungen

Förderung für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderungen in Tirol durch finanzielle Zuschüsse zu Wohnbedarf, Sanierung, Hilfsmitteln, Zahnersatz, Kuraufenthalten, Bildungsbeihilfen und Versicherungszuschüssen. Anträge spätestens 12 Monate nach Rechnungsdatum bzw. bis 31.12. des Förderjahres.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.07.2017
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol

Förderziel

Die Förderung nach der Richtlinie des Landes Tirol für die Gewährung von Förderungen für Kriegsopfer und Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % hat zum Ziel, diese Personen bei der Bewältigung ihrer durch die besonderen Umstände begründeten Lebensverhältnisse zu unterstützen und nach Möglichkeit die Eigeninitiative und Selbsthilfe zu stärken.

Förderfähige Ausgaben

  • Wohnbedarf, Miet- und Betriebskosten
  • Wohnraumsanierung und notwendige Einrichtungsgegenstände
  • Anschaffung von Hilfsmitteln und Heilbehelfen
  • Anschaffung von Zahnersätzen
  • Ärztlich verordnete Kuraufenthalte
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Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Versorgungsberechtigte oder gleichgestellte Personen gemäß §1 Kriegsopferversorgungsgesetz 1957
  • Personenkreis nach §1 Opferfürsorgegesetz
  • Versorgungsberechtigte Personen gemäß Heeresversorgungsgesetz
  • Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % gemäß §2 Abs.1 Behinderteneinstellungsgesetz
  • Unterhaltsberechtigte Angehörige dieser Personenkreise
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweise über Zugehörigkeit zum Personenkreis (§17 Abs.1 lit. a–d Tiroler KO-BF-Gesetz, z.B. Bescheid Bundessozialamt, Behindertenpass, erhöhter Familienbeihilfe oder Pflegegeld)
  2. Nachweise über Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse
  3. Meldebestätigung
  4. Angaben zur Art und Begründung der beantragten Maßnahme
  5. Angaben zu bestehenden Versicherungsleistungen oder Ersatzpflichten Dritter
  6. Kostenaufstellung mit Originalrechnung und Zahlungsnachweis

Beschreibung

Die Richtlinie des Landes Tirol zur Unterstützung von Kriegsopfer:innen und Menschen mit Behinderungen bietet Privatpersonen im Bundesland finanzielle Zuschüsse (Förderart: Zuschuss) zur Bewältigung spezifischer Lebensumstände in den Themenfeldern Soziales, Gesundheit sowie Arbeit & Soziales. Mit einmaligen oder mehrmaligen Beihilfen wird insbesondere Wohnbedarf einschließlich Miet- und Betriebskosten gefördert; ebenso Maßnahmen zur Wohnraumsanierung und Ausstattung. Zudem entstehen Zuschüsse für die Anschaffung von Hilfsmitteln und Heilbehelfen (beispielsweise Hörgeräte, Brillen oder orthopädische Behelfe), für Zahnersatz sowie für ärztlich verordnete Kuraufenthalte. Schul-, Studien- und Lernbeihilfen sowie Beiträge zu Krankengruppenzusatzversicherungen unterstützen die Teilhabe am Bildungs- und Gesundheitswesen. Fortlaufende Einreichungsmöglichkeiten ermöglichen eine flexible Inanspruchnahme, wobei die Stärkung der Eigeninitiative und Selbsthilfe im Fokus steht.

Berechtigt sind Kriegsopfer:innen, Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % sowie ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen mit Hauptwohnsitz in Tirol. Anträge sind spätestens 12 Monate nach Anschaffung des Fördergegenstandes beziehungsweise Durchführung der Maßnahme (Rechnungsdatum) bei der zuständigen Förderstelle einzureichen; für Maßnahmen zum Wohnbedarf gilt zusätzlich die Frist bis zum 31. Dezember des jeweiligen Förderjahres. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: Nachweise zur Zugehörigkeit zum Personenkreis gemäß Tiroler KO-BF-Gesetz (beispielsweise Bescheid des Bundessozialamtes, Behindertenpass oder Pflegegeldbescheid), Einkommens-, Vermögens- und Familiennachweise, Meldebestätigung, eine detaillierte Begründung der beantragten Maßnahme sowie Originalrechnungen und Zahlungsbelege. Angaben zu bestehenden Versicherungsleistungen oder Ersatzpflichten Dritter sind ebenfalls erforderlich. Ausführliche Informationen und die vollständigen Richtlinien sind im Transparenzportal des Landes Tirol hinterlegt.

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