Zuschuss

Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL Jugendpauschale)

Förderung der laufenden Aufgaben örtlicher Träger der Jugendhilfe in Sachsen über die Jugendpauschale. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Kinder und Jugendliche Soziales

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Sachsen

Förderziel

Unterstützung der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe in Sachsen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß SGB VIII durch pauschalierte Zuschüsse zur Abdeckung laufender Personal- und Sachkosten.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Tätigkeitsbereich in Sachsen
  • Anerkennung als Träger der öffentlichen oder freien Jugendhilfe gemäß SGB VIII

Beschreibung

Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL Jugendpauschale) fördert in Sachsen die nachhaltige Sicherstellung und Weiterentwicklung von Angeboten für Kinder und Jugendliche. Über pauschalierte Zuschüsse werden laufende Personal- und Sachkosten öffentlicher und freier Träger gemäß SGB VIII abgedeckt. Die Maßnahme unterstützt Kommunen, Verbände und gemeinnützige Organisationen dabei, verlässliche Leistungen im Bereich der Jugendhilfe zu gewährleisten. Durch die kontinuierliche Finanzierungsoption können Initiativen flexibel auf Bedarfe reagieren und ihr Angebot ohne zeitliche Einschränkungen planen und umsetzen. Damit trägt das Programm wesentlich zur Stärkung der sozialen Infrastruktur und zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts bei.

Gefördert werden öffentliche Einrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen mit Sitz oder Tätigkeitsbereich in Sachsen, die als Träger der öffentlichen oder freien Jugendhilfe anerkannt sind. Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss und kann jederzeit beantragt werden. Voraussetzung ist die Erfüllung der Aufgaben gemäß SGB VIII, darunter Kinder- und Jugendförderung, Schulsozialarbeit sowie offene Jugendarbeit. Die pauschalierte Finanzierung deckt insbesondere Personalkosten für Fachkräfte sowie Sachmittel ab und erleichtert so die operative Arbeit. Anträge werden fortlaufend beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt eingereicht; die Bewilligung erfolgt über den Kommunalen Sozialverband Sachsen als zuständige Bewilligungsbehörde. Das Programm bietet eine verlässliche Basis für die berufliche und inhaltliche Planung von Projekten zur Förderung junger Menschen in Sachsen.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.