Unterstützung Tiergesundheitsdienst
Unterstützung von Gesundheitsprogrammen zur Seuchenprophylaxe und -bekämpfung in Niederösterreich. Anträge sind fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Seuchenprophylaxe und -bekämpfung durch Unterstützung von Gesundheitsprogrammen, die der Seuchenprävention dienen.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkannter Tiergesundheitsdienst (lt. Tiergesundheitsdienst-Verordnung 2009)
- Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über die Anerkennung und den Betrieb von Tiergesundheitsdiensten (TGD-VO 2009)
Beschreibung
Die Förderung „Unterstützung Tiergesundheitsdienst“ in Niederösterreich unterstützt anerkannte Tiergesundheitsdienste im Rahmen von Gesundheitsprogrammen zur Seuchenprophylaxe und -bekämpfung. Öffentliche Einrichtungen und Unternehmen können fortlaufend Zuschüsse beantragen, um Maßnahmen zur Vorbeugung und Eindämmung von Tierseuchen umzusetzen. Ziel der Förderung ist es, durch gezielte Programme das Risiko von Tierseuchen zu minimieren und somit die Gesundheit von Nutztierbeständen langfristig zu sichern. Die Fördermaßnahme gliedert sich in die Themenfelder Gesundheit sowie Arbeit & Soziales und orientiert sich an den Vorgaben der Tiergesundheitsdienst-Verordnung 2009 sowie der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über Anerkennung und Betrieb von Tiergesundheitsdiensten (TGD-VO 2009).
Interessierte Einrichtungen müssen als anerkannter Tiergesundheitsdienst im Sinne der genannten Verordnungen geführt sein, um einen Antrag stellen zu können. Die zuständige Fördergeberin ist das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Finanzen (F1). Eine fristlose Antragstellung ist jederzeit möglich; die Bewilligung erfolgt nach fachlicher Prüfung der eingereichten Unterlagen. Mit dieser Förderung leistet das Land Niederösterreich einen wichtigen Beitrag zum vorbeugenden Seuchenmanagement und stärkt damit die tierärztliche Infrastruktur in ländlichen Regionen. Die langjährige Laufzeit und die kontinuierliche Verfügbarkeit des Zuschusses gewährleisten eine verlässliche Planung und Durchführung von Tiergesundheitsprogrammen.
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