Diese Förderung ist nicht mehr aktuell
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Unterstützung von Betrieben, die erstmals Lehrlinge aufnehmen
Förderung des Lehrlingseinkommens im ersten Lehrjahr für Wiener Ausbildungsbetriebe, die erstmals oder nach mindestens fünf Jahren Pause Lehrlinge aufnehmen. Anträge sind spätestens drei Monate nach Ablauf der Probezeit des Lehrlings einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Motivierung von Wiener Betrieben, ihren Personalbedarf durch den erstmaligen oder erneuten Einstieg in die Lehrausbildung zu sichern, indem das Lehrlingseinkommen für das erste Lehrjahr finanziert wird.
Förderfähige Ausgaben
- Lehrlingseinkommen inklusive Lohnnebenkosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wiener Ausbildungsbetriebe gemäß § 2 BAG
- Erstmals Lehrlinge in Wien ausbilden oder seit mindestens fünf Jahren keine Lehrlinge ausgebildet
- Aufnahme von Wiener Lehrlingen (unabhängig vom Lehrjahr)
- Antrag innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Probezeit des Lehrlings
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular inkl. Verpflichtungserklärung
- Feststellungsbescheid (falls erstmals)
- Lohnzettel
Beschreibung
Das Förderprogramm unterstützt Wiener Ausbildungsbetriebe dabei, erstmals oder nach einer Pause von mindestens fünf Jahren Lehrlinge aufzunehmen und sichert so den zukünftigen Fachkräftenachwuchs in der Region Wien. Im Rahmen einer einjährigen Projektlaufzeit werden die Bruttolehrlingseinkommen inklusive Lohnnebenkosten für das erste Lehrjahr übernommen. Mit dieser direkten Zuschussförderung sollen Unternehmen motiviert werden, Lehrstellen anzubieten, die insbesondere jungen Wiener Lehrlingen zugutekommen. Die Antragstellung ist innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Probezeit des Lehrlings möglich und erfolgt beim Wiener Arbeitnehmer:innen Förderungsfonds (waff). Eine Koordination mit der Basisförderung des Bundes wird dabei berücksichtigt, sodass die Gesamtförderung optimal auf die individuellen betriebsinternen Bedarfe abgestimmt ist.
Gefördert werden alle Wiener Ausbildungsbetriebe gemäß § 2 BAG mit Sitz oder Betriebsstätte in Wien, die erstmals Lehrlinge ausbilden oder in den letzten fünf Jahren keine Lehrlinge mehr beschäftigt haben. Voraussetzung für die Antragstellung ist neben der Aufnahme von Lehrlingen mit Wohnort Wien der fristgerechte Eingang folgender Unterlagen: ausgefülltes Antragsformular inklusive Verpflichtungserklärung, Feststellungsbescheid (falls erstmals) und Lohnzettel der ersten drei Abrechnungsmonate. Anträge können zwischen dem 1. Jänner und 31. Dezember 2025 eingereicht werden. Die Auszahlung erfolgt quartalsweise nach Nachweis durch die Lohnzettel, frühestens nach Ablauf der dreimonatigen Probezeit. Damit bietet das Programm eine unkomplizierte und wirkungsvolle Förderung für Betriebe, die in die duale Lehrlingsausbildung investieren und aktiv zur Stärkung des Wiener Arbeitsmarktes beitragen möchten.
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