Zuschuss

Unterstützung von Selbsthilfegruppen

Finanzielle Unterstützung von Kontakt- und Beratungsstellen für Selbsthilfe sowie von Selbsthilfegruppen (Selbstbetroffene und Familien) zur Bewältigung von Epilepsie, Hirnschädigungen und psychosozialen Lebensproblemen.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen

Förderziel

Finanzierung von Kontakt- und Beratungsstellen für Selbsthilfe und von Selbsthilfegruppen von Selbstbetroffenen und ihren Familien mit dem Anliegen, Erkrankungen im Bereich der Epilepsie und anderer Hirnschädigungen sowie psychosoziale Lebensprobleme durch gegenseitige Hilfe gemeinsam zu bewältigen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung über eine Beratungsstelle oder Einrichtung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan
  4. Nachweis der Einrichtung/Beratungsstelle

Beschreibung

Die Karl-Heinrich-Linde-Stiftung fördert im Bundesland Niedersachsen gemeinnützige Vereinigungen, Interessenverbände, sonstige Vereine sowie öffentliche Einrichtungen mit dem Ziel, den Aufbau und Erhalt von Kontakt- und Beratungsstellen für Selbsthilfe sowie von Selbsthilfegruppen zu unterstützen. Gefördert werden Initiativen von Menschen mit Epilepsie, von Personen mit angeborenen oder erworbenen Hirnschädigungen und ihren Familien, die psychosoziale Lebensprobleme durch gegenseitige Hilfe gemeinsam bewältigen. Die finanzielle Zuwendung als Zuschuss trägt dazu bei, regelmäßige Treffen, Beratungsangebote und das Vernetzen der Beteiligten zu ermöglichen sowie den Erfahrungsaustausch zur Bewältigung von Krankheitsverläufen zu intensivieren.

Förderanträge können jederzeit über eine etablierte Beratungsstelle oder Einrichtung gestellt werden, sodass flexible Projektstarts möglich sind. Als Voraussetzung für eine Bewilligung gelten die Einreichung eines ausgefüllten Antragsformulars, einer aussagekräftigen Projektbeschreibung, eines detaillierten Finanzierungsplans sowie des Nachweises über die antragstellende Organisation oder Beratungsstelle. Die kontinuierlich geöffneten Fördermöglichkeiten zielen darauf ab, Selbsthilfegruppen und zugehörige Kontaktstellen langfristig handlungsfähig zu halten und deren Engagement in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Arbeit & Soziales nachhaltig zu stärken. Die Stiftung lädt Interessierte dazu ein, Projekte einzureichen, die durch solidarisches Miteinander neue Perspektiven für Betroffene und Angehörige eröffnen.

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