Zuschuss

Unterstützung von Stiftungen, Vereinen und Institutionen

Die Josef und Luise Kraft-Stiftung fördert Stiftungen, Vereine und Institutionen bei Projekten zur Unterstützung mittelloser und hilfsbedürftiger älterer Menschen, einmalig oder langfristig, auch in Kooperation mit Schulen und Universitäten. Anträge sind fortlaufend möglich.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung der Altenhilfe sowie Stärkung der Teilhabe und Würde älterer, unterstützungswürdiger Menschen durch finanzielle oder Sach-Zuwendungen an Einrichtungen und Initiativen, die diese Ziele umsetzen.

Antragsberechtigt

  • Stiftungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Ausrichtung am Stiftungszweck Altenhilfe und Förderung hilfsbedürftiger älterer Menschen
  • Formlose Antragstellung mit Projektbeschreibung und Finanzierungsplan

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Hintergrund und Zielsetzung
  2. Zeit- und Meilensteinplan
  3. Detaillierte Finanzplanung
  4. Nachhaltigkeits- und Wirksamkeitsanalyse
  5. Risikomanagement
  6. Öffentlichkeitsarbeitsplan

Bewertungskriterien

  • Übereinstimmung mit Stiftungszweck
  • Nachhaltigkeit und Wirksamkeit
  • Finanzierungsplan

Beschreibung

Die Josef und Luise Kraft-Stiftung unterstützt bundesweit Stiftungen, Vereine und gemeinnützige Einrichtungen mit finanziellen oder Sach-Zuwendungen für Projekte der Altenhilfe. Im Fokus stehen Initiativen, die mittellose und unterstützungswürdige ältere Menschen in ihrer Teilhabe und Würde stärken. Dabei reicht das Engagement von einmaligen Zuschüssen bis zu langfristigen Kooperationen mit Schulen und Universitäten. Die Förderbereiche umfassen Angebote zur Verbesserung der Lebensqualität, Präventions- und Beratungsangebote, kulturelle Aktivitäten sowie intergenerationelle Projekte. Die Stiftung orientiert sich dabei strikt an ihrem Stiftungszweck und legt besonderen Wert auf Nachhaltigkeit und Wirksamkeit der geförderten Maßnahmen.

Förderberechtigte Institutionen können jederzeit formlos einen Antrag mit ausführlicher Projektbeschreibung und Finanzierungsplan einreichen. Wesentliche Bewertungskriterien sind die Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck, ein durchdachter Zeit- und Meilensteinplan sowie eine detaillierte Finanzplanung. Begleitend sind Nachweise zur Risikominimierung, Öffentlichkeitsarbeit sowie zur geplanten Wirkung und Nachhaltigkeit vorzulegen. Zielgruppe sind alle Organisationen, die sich gemeinnützig für ältere Menschen einsetzen, darunter Stiftungen, Vereine und öffentliche Institutionen. Ein kontinuierlicher Dialog mit der Stiftung gewährleistet Transparenz im Entscheidungsprozess und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, um die Teilhabe älterer Generationen nachhaltig zu fördern und ihre Lebensumstände zu verbessern.

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