Unterstützung von Veranstaltungen und Aktivitäten land- und forstwirtschaftlicher Fachverbände
Finanzielle Unterstützung für land- und forstwirtschaftliche Fachverbände und die Salzburger Landjugend bei der Durchführung von Veranstaltungen und Aktivitäten mit Bezug zur Land- und Forstwirtschaft in Salzburg. Anträge sind zeitgerecht vor der Veranstaltung einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Durchführung von Fachveranstaltungen und Aktivitäten land- und forstwirtschaftlicher Verbände sowie der Landjugend im Bundesland Salzburg durch Gewährung von Zuschüssen bei nachgewiesener finanzieller Notwendigkeit.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Land- und forstwirtschaftliche Fachverbände des Bundeslandes Salzburg oder die Salzburger Landjugend
- Veranstaltung mit Bezug zur Land- und Forstwirtschaft
- Nachgewiesene finanzielle Notwendigkeit
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderansuchen
- Projektbeschreibung
Beschreibung
Das Förderprogramm unterstützt land- und forstwirtschaftliche Fachverbände des Bundeslandes Salzburg sowie die Salzburger Landjugend bei der Planung und Durchführung themenspezifischer Veranstaltungen und Aktivitäten. Ziel ist die Stärkung fachlicher Austauschformate und Bildungsangebote im Bereich Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung. Gefördert werden Eventreihen, Workshops, Fachvorträge und Exkursionen mit nachgewiesener finanzieller Notwendigkeit. Durch Zuschüsse können organisationeller Aufwand, Referent:innenhonorare und infrastrukturelle Kosten abgedeckt werden, sofern diese Ausgaben ohne öffentliche Mittel nicht realisierbar wären. Die Förderungen basieren auf den allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg und orientieren sich am Prinzip der Gender Mainstreaming-Umsetzung sowie an der Einhaltung von EU-Wettbewerbs- und Beihilfenrecht.
Förderungswerber:innen müssen vor Einreichung ein detailliertes Förderansuchen sowie eine Projektbeschreibung vorlegen, in der Zweck, Kostenplan, Eigenleistungen und Drittmittel transparent ausgewiesen sind. Angaben zu rechtlichem Bestand und Vertretungsbefugnis der Organisation, Finanzierungsplan und Vereinssatzungen sind Bestandteil der Antragsunterlagen. Die Antragstellung hat zeitgerecht vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen und bedarf einer positiven Bewilligung. Nach Projektabschluss werden Originalrechnungen und Zahlungsnachweise eingereicht; eine Auszahlung erfolgt erst nach Prüfung der Abrechnungsunterlagen. Die Maximalsumme des Zuschusses wird im Bewilligungsbescheid festgelegt. Dieses fortlaufend offene Programm ohne Ablaufdatum bietet interessierten Verbänden eine verlässliche Finanzierungsperspektive zur Förderung innovativer und praxisorientierter Aktivitäten in Salzburg.
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