Zuschuss

Unterstützungen/Förderung der Herzog-Wilhelm-Blindenstiftung

Die Herzog-Wilhelm-Blindenstiftung unterstützt blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen (und Institutionen) aus dem ehemaligen Regierungsbezirk Braunschweig, wenn öffentliche oder private Mittel nicht ausreichen. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Niedersachsen

Förderziel

Die Stiftung fördert satzungsgemäß blinde und schwer sehbehinderte Menschen sowie geeignete Institutionen, um das Leben in der Gemeinschaft zu erleichtern und Teilhabe in inklusiven Sozialräumen zu ermöglichen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schriftlicher Antrag mit Beschreibung der gewünschten Hilfeleistung
  • Nachweis, dass andere Leistungsträger (z.B. Landesblindenfonds) nicht ausreichend unterstützen können

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Schriftlicher Antrag mit detaillierter Leistungsbeschreibung
  2. Nachweis fehlender anderer Finanzierungsmöglichkeiten

Beschreibung

Die Herzog-Wilhelm-Blindenstiftung gewährt unbürokratische Zuschüsse für blinde und hochgradig sehbehinderte Personen sowie förderwürdige Einrichtungen im Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirks Braunschweig (Landkreise Gifhorn, Göttingen, Goslar, Helmstedt, Northeim, Osterode am Harz, Peine, Wolfenbüttel sowie die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg). Träger:innen privater, gemeinnütziger oder öffentlicher Hand können jederzeit Anträge stellen, sofern andere öffentliche oder private Finanzierungsquellen nicht ausreichend sind. Ziel der Förderung ist es, individuelle Lebensumstände nachhaltig zu verbessern, in der Gemeinschaft Barrieren abzubauen und inklusive Sozialräume erlebbar zu machen. Die satzungsgemäße Förderung erstreckt sich auf Projekte und Anschaffungen, die Mobilität, Selbstständigkeit und Teilhabe wirkungsvoll unterstützen – sei es die Ausstattung mit technischen Hilfsmitteln, die Realisierung von Freizeitprojekten oder die Ausstattung öffentlicher Verkehrsmittel mit barrierefreien Informationssystemen.

Interessierte Antragsteller:innen reichen einen formlosen, schriftlichen Antrag mit detaillierter Beschreibung der gewünschten Leistung ein und fügen einen Nachweis bei, dass etwaige Landes- oder Bundesförderungen (beispielsweise über den Landesblindenfonds) nicht in vollem Umfang greifen. Es besteht keine feste Frist, Anträge können jederzeit an den Vorstand gerichtet werden. Über die Bewilligung entscheidet das Direktorium unter Berücksichtigung der aktuellen Vermögenslage der Stiftung. Die Herzog-Wilhelm-Blindenstiftung stellt so langfristig sicher, dass blinde und sehbehinderte Menschen in der Region bestmöglich unterstützt werden, um ihre Lebensqualität nachhaltig zu steigern und die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern.

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