Zuschuss

Unterstützungsleistungen an erkrankte oder verunglückte Feuerwehrleute

Unterstützung für in Ausübung dienstlicher Leistungen erkrankte oder verunglückte Feuerwehrmitglieder sowie deren Hinterbliebene in Oberösterreich. Anträge sind jederzeit möglich.

Soziales Gesundheit Katastrophenschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
04.11.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich

Förderziel

Erkrankte oder bei dienstlichen Leistungen verunglückte Mitglieder der Feuerwehren bzw. Organe und Hilfsorgane des Landes-Feuerwehrverbandes sowie deren Hinterbliebene finanziell zu unterstützen. Dabei werden Schwere der Erkrankung oder Verletzung, vorhandene Leistungen und die sozialen Verhältnisse angemessen berücksichtigt.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mitgliedschaft in einer Feuerwehr oder in Organen/Hilfsorganen des Landes-Feuerwehrverbandes
  • Erkrankung oder Verunglückung infolge dienstlicher Leistungen bzw. Hinterbliebenenstatus

Bewertungskriterien

  • Schwere der Erkrankung/Verletzung
  • Berücksichtigung sonstiger bereits gewährter Leistungen
  • Berücksichtigung der sozialen Verhältnisse des Betroffenen

Beschreibung

Das Zuschussprogramm in Oberösterreich unterstützt erkrankte oder bei der Ausübung dienstlicher Leistungen verunglückte Mitglieder der Feuerwehren sowie Organe und Hilfsorgane des Landes-Feuerwehrverbandes und deren Hinterbliebene. Dabei wird sowohl die Schwere der Erkrankung oder Verletzung als auch bereits gewährte Leistungen und die individuellen sozialen Verhältnisse der betroffenen Personen sorgfältig abgewogen. Die Förderung erfolgt unbürokratisch in Form einer finanziellen Entschädigung, um die Lebenssituation der Betroffenen nachhaltig zu stabilisieren und zusätzlichen Belastungen entgegenzuwirken.

Zur Antragstellung berechtigt sind alle Privatpersonen, die eine aktive Mitgliedschaft in einer Feuerwehr oder in Organen/Hilfsorganen des Landes-Feuerwehrverbandes vorweisen und deren Erkrankung beziehungsweise Unfall im Zusammenhang mit dienstlichen Aufgaben stehen. Ebenso können Hinterbliebene von in Ausübung des Dienstes verstorbenen Feuerwehrmitgliedern einen Antrag einreichen. Die Anträge werden ganzjährig (ohne Fristbeschränkung) eingereicht und von der Direktion Finanzen des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung geprüft. Bewertungskriterien sind die Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigung, bereits erhaltene Leistungen und die soziale Situation des Antragstellenden. Dieses fortlaufende Förderangebot trägt dazu bei, den außergewöhnlichen Einsatz von Feuerwehrleuten wertzuschätzen und im Notfall für wichtige finanzielle Unterstützung zu sorgen.

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