Unterstützungsleistungen aus dem Kärntner Wildschadensfonds
Antrag auf Unterstützungsleistung durch den Kärntner Wildschadensfonds für Schäden durch geschützte Wildarten (Bär, Wolf, Luchs, Biber, Fischotter) in Kärnten. Online-Antrag jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützungsleistung für Personen und Betriebe, die durch geschützte Wildarten Schäden in der Fischereiwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Nutztierhaltung und Imkerei erlitten haben.
Förderfähige Ausgaben
- Wirtschaftliche Einbußen durch Wildschäden
- Tierarztrechnungen
- Besatzrechnungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentümer und Bewirtschafter von Teichen
- Bewirtschafter von Fließgewässern mit Fischereiberechtigung
- Eigentümer und Bewirtschafter von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
- Auftreiber auf Almen (Tierbesitzer)
- Imker mit Erfüllung der K-BiWG-Meldepflichten
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis wirtschaftlicher Einbußen (z. B. Pachtzinsnachlass, Einbußen bei Fischerkartenverkauf)
- Vorlage der Besatzrechnungen
- Nachweis des Bewirtschaftungsrechtes
- Tierarztrechnung bei verletzten Nutztieren
- Nachweis der Meldung nach dem K-BiWG
Beschreibung
Der Kärntner Wildschadensfonds bietet in Kärnten eine kontinuierlich verfügbare Zuschussmöglichkeit für Privatpersonen und Unternehmen, die durch geschützte Wildarten wie Bär, Wolf, Luchs, Biber oder Fischotter wirtschaftliche Einbußen erlitten haben. Ziel dieser Unterstützungsleistung ist es, die Folgen von Wildschäden in der Fischereiwirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, der Nutztierhaltung sowie der Imkerei abzufedern. Förderberechtigt sind neben Eigentümer:innen und Bewirtschafter:innen von Fischteichen und Fließgewässern auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Auftreiber:innen auf Almen sowie Imker:innen, die nach den Bestimmungen des Kärntner Bienengesetzes (K-BiWG) gemeldet sind. Durch den nicht rückzahlbaren Zuschuss werden unter anderem ausgewiesene wirtschaftliche Einbußen, Tierarztrechnungen und Besatzrechnungen erstattet.
Ein Online-Antrag kann jederzeit nach Bekanntwerden des Wildschadens eingereicht werden, spätestens jedoch binnen 14 Tagen für Fischteiche und land- und forstwirtschaftliche Flächen (bei Fließgewässern erfolgt die Antragstellung einmal jährlich). Voraussetzung für eine Bewilligung ist die vollständige Einreichung aller erforderlichen Nachweise: dazu zählen Nachweise wirtschaftlicher Einbußen (etwa Pachtzinsnachlass oder verringerte Fischerkartenerlöse), Besatzrechnungen sowie Tierarztrechnungen bei verletzten Nutztieren. Bewirtschafter:innen, die nicht Eigentümer:innen sind, legen zusätzlich den entsprechenden Pacht- oder Nutzungsvertrag vor. Über das E-Government-Portal Kärnten lassen sich die Formulare unkompliziert und digital signiert an die zuständige Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft senden. Mit dieser Förderung trägt das Land Kärnten aktiv zum Schutz der ländlichen Wirtschaft und zum Ausgleich ökologischer Herausforderungen bei.
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