Zuschuss

Unterstützungsleistungen (FSME) für nicht versicherte Personen

Finanzielle Erstattung der Aufwendungen für FSME-Impfungen nicht versicherter Personen in Wien. Gültig ab 30.11.2012, unbefristet.

Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
30.11.2012
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien
Förderquote: 100%

Förderziel

Erstattung der Aufwendungen der Krankenversicherungsträger für FSME-Impfungen nicht versicherter Personen gemäß § 132c Abs. 6 ASVG in Verbindung mit § 132b Abs. 6 ASVG.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für FSME-Impfungen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nichtversicherter Status gemäß § 132c Abs. 6 ASVG in Verbindung mit § 132b Abs. 6 ASVG
  • Wohnsitz in Österreich

Beschreibung

Die Fördermaßnahme übernimmt seit dem 30. November 2012 unbefristet die vollständige Erstattung der Aufwendungen für FSME-Impfungen nichtversicherter Personen mit Wohnsitz in Österreich, sofern diese in Wien in Anspruch genommen werden. Ziel ist es, durch eine 100-prozentige Kostenübernahme einen gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsvorsorge zu gewährleisten und die individuelle Schutzwirkung gegen die durch Zecken übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis zu optimieren. Die finanzielle Förderung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 132c Abs. 6 ASVG in Verbindung mit § 132b Abs. 6 ASVG und richtet sich an Privatpersonen, die aufgrund ihres nichtversicherten Status' Anspruch auf Ersatz ihrer Impfkosten gegenüber den Krankenversicherungsträgern geltend machen können.

Zur Antragsstellung genügt der Nachweis des österreichischen Wohnsitzes sowie die Bestätigung des nichtversicherten Status' gemäß den genannten ASVG-Paragraphen. Die Einreichung von Rechnungsunterlagen und Impfnachweisen erfolgt direkt bei den zuständigen Krankenversicherungsträgern, die anschließend die Erstattung abwickeln. Durch diese unkomplizierte Zuschussregelung wird ein wichtiger Beitrag zum öffentlichen Gesundheitsschutz geleistet und die Präventionskette in risikoreichen Sommermonaten gestärkt. Interessierte Personen finden alle relevanten Förderkriterien und Verfahrenshinweise bei der Sektion VII im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Eine rechtzeitige Antragstellung stellt sicher, dass Impflücken schnell geschlossen und gesundheitliche Risiken durch FSME minimiert werden.

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