Zuschuss

Unterstützungspersonal an Allgemeinen Pflicht Schulen

Das Land Kärnten fördert die Schulsozialarbeit an Allgemeinen Pflichtschulen in Kärnten aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit den Kinderfreunden. Gültig ab 01.01.2025 ohne zeitliche Begrenzung.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten
Fördersumme: 1.600.000 € Gesamtvolumen
Projektstart ab: 01.01.2025
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung der Schulsozialarbeit an Allgemeinen Pflichtschulen in Kärnten zur Herstellung von Bildungsgerechtigkeit, zur Teilhabe aller Schüler:innen und zur Stärkung ihrer Persönlichkeit.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zuwendungsempfänger ist Verein Kinderfreunde, Landesorganisation Kärnten laut vertraglicher Vereinbarung

Beschreibung

Das Land Kärnten stellt im Rahmen eines unbefristeten Abkommens mit dem Verein Kinderfreunde Kärnten bundeslandweit ein kontinuierliches Fördervolumen in Höhe von insgesamt 1,6 Mio. € zur Verfügung, um qualifizierte Schulsozialarbeiter:innen an Allgemeinen Pflichtschulen zu positionieren. Ziel dieser Maßnahme ist die nachhaltige Etablierung von Schulsozialarbeit zur Förderung von Bildungsgerechtigkeit, Chancengleichheit und sozialer Teilhabe aller Schüler:innen. Durch die Bereitstellung von fachkundigem Personal sollen vorhandene Ungleichheiten im Bildungszugang ausgeglichen und individuelle Entwicklungspotenziale gestärkt werden. Die Kooperation zwischen dem Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6 – Bildung und Sport, und dem Kinderfreunde-Landesverband bildet dabei das organisatorische und rechtliche Fundament für eine professionell begleitete Umsetzung ab dem 01. Jänner 2025.

Gemeinnützige Trägerorganisationen sind nicht unmittelbar antragsberechtigt, da die Zuwendung exklusiv über den Verein Kinderfreunde Kärnten gemäß vertraglicher Vereinbarung erfolgt. Für Allgemeine Pflichtschulen in Kärnten setzt die Initiative an dem Bedürfnis nach niedrigschwelliger, schulnaher psychosozialer Unterstützung an und trägt damit maßgeblich zur Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen bei. Die Fördermittel können ab dem 01. Jänner 2025 unbefristet abgerufen werden, wodurch eine langfristige Planung und Kontinuität in der sozialen Arbeit gesichert ist. Interessierte Schulen und Bildungspartner:innen werden ermutigt, sich über interne Abläufe beim zuständigen Kinderfreunde-Landesverband über weiterführende Kooperationsmöglichkeiten zu informieren.

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