Zuschuss

Urlaub mit der Familie (Familienerholung) – Daniel-Schnakenberg-Stiftung

Bezuschussung von Ferien- und Erholungsmaßnahmen für einkommensschwache Familien und Alleinerziehende mit Wohnsitz in Bremen. Maximal 21 Tage Aufenthalt in gemeinnützigen Häusern, Zuschuss bis 15 € pro Tag und Familienmitglied.

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bremen
Fördersumme: 15 € pro Tag und Familienmitglied
Projektdauer: 21 Tage

Förderziel

Förderung von Erholungsfahrten und Urlaubsaufenthalten für Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen, um ihnen eine erholsame Auszeit zu ermöglichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Unterkunft in gemeinnützigen Häusern

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz in der Stadt Bremen
  • Geringes monatliches Familieneinkommen
  • Mindestens ein Kind bis zum vollendeten 17. Lebensjahr
  • Antrag alle zwei Jahre möglich

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter Antragsbogen
  2. Aktuelle Einkommensnachweise
  3. Buchungsbestätigung der Unterkunft

Bewertungskriterien

  • Höhe des Nettoeinkommens

Beschreibung

Die Daniel-Schnakenberg-Stiftung ermöglicht einkommensschwachen Familien sowie Alleinerziehenden mit Wohnsitz in der Stadt Bremen eine erholsame Auszeit durch eine finanzielle Unterstützung für Ferienaufenthalte. Gefördert werden Aufenthalte von bis zu 21 Tagen in gemeinnützigen Häusern innerhalb Deutschlands. Pro Tag und Familienmitglied kann ein Zuschuss in Höhe von bis zu 15 € gewährt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass gerade Familien mit geringem Einkommen gemeinsame Erholungsmaßnahmen verwirklichen können, ohne dass finanzielle Hürden den Erholungswert schmälern. Die Förderung erstreckt sich über die Bereiche Soziales, Kinder und Jugendliche sowie Arbeit & Soziales und steht Privatpersonen offen, die die Fördervoraussetzungen erfüllen.

Förderinteressierte müssen mindestens ein Kind bis zum vollendeten 17. Lebensjahr in der Familie haben und ihren Hauptwohnsitz in Bremen nachweisen. Ein Antrag kann alle zwei Jahre gestellt werden und umfasst die Vorlage eines ausgefüllten Antragsbogens, aktueller Einkommensnachweise sowie die Buchungsbestätigung der gewählten Unterkunft. Die Bewertung erfolgt anhand der Höhe des Nettoeinkommens. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich, da die Förderung fortlaufend vergeben wird. Nach positiver Prüfung werden die Zuschüsse in der Regel zwei Wochen vor Reisebeginn direkt an die Unterkunft überwiesen. Damit erhalten Bremer Familien und Alleinerziehende eine unkomplizierte Möglichkeit, kostengünstig Erholungsfahrten zu unternehmen und wertvolle gemeinsame Zeit zu verbringen.

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