Urlaubsaktion für Seniorinnen und Senioren
Urlaubsaktion für Seniorinnen und Senioren in der Steiermark: Kostenloser siebentägiger Aufenthalt inkl. Unterkunft und Verpflegung in ausgewählten Gasthöfen. Anträge über die Wohnsitzgemeinde jeweils bis Ende März (erster Turnus) bzw. vier Wochen vor Turnusbeginn möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Seniorinnen und Senioren wird ein Urlaub mit Tapetenwechsel ermöglicht, auch wenn das eigene Einkommen dafür nicht ausreicht. Unterkunft und Mahlzeiten während des siebentägigen Aufenthalts sind für berechtigte Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenlos.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vollendung des 60. Lebensjahres bis 31. Dezember des laufenden Jahres
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Angehörigkeit eines EWR-Mitgliedstaates
- Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz
- Nettohaushaltseinkommen unter € 1.547,62 (Alleinlebende) bzw. € 2.323,07 (Ehepaare/Lebensgemeinschaften)
- Selbstständigkeit vor Ort (Pflegestufe 1–2) oder angemessene Betreuung durch Begleitperson (Pflegestufe 3–4)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Aktuelle Einkommensnachweise
- Formular „Verständigung von Angehörigen“
- Ärztliche Bestätigung bei Pflegegeldbezug
- Bestätigung der Wohnsitzgemeinde
Bewertungskriterien
- First-Come-First-Served-Prinzip (Datum der Antragstellung)
Beschreibung
Die Urlaubsaktion für Senior:innen in der Steiermark ermöglicht älteren Menschen ab 60 Jahren mit begrenztem Einkommen eine siebentägige Auszeit in ausgewählten Gasthöfen. Diese kostenfreie Förderung deckt Unterkunft und Vollverpflegung ab und wird zur Hälfte vom Land Steiermark sowie von den Bezirkshauptmannschaften finanziert. Teilnehmende genießen einen Tapetenwechsel in ländlicher Umgebung (ohne Graz) und starten jeweils dienstags mit dem Mittagessen, abschließend erfolgt das Frühstück am Abreisetag. Jeder Turnus umfasst sieben Nächte, an denen Getränke selbst zu tragen sind. Die Organisation der An- und Abreise erfolgt in der Regel per Bus über die Bezirkshauptmannschaft.
Gefördert werden Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark (außer Graz), deren monatliches Nettohaushaltseinkommen unter € 1.547,62 (Alleinlebende) bzw. € 2.323,07 (Paare/Lebensgemeinschaften) liegt. Voraussetzung ist die österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft sowie die Fähigkeit zur selbstständigen Bewältigung des Aufenthalts (Pflegestufen 1–2) oder Betreuung durch eine Begleitperson (Pflegestufen 3–4). Die 100 %ige Zuschussfinanzierung erfolgt nach dem First-Come-First-Served-Prinzip. Anträge sind über die Wohnsitzgemeinde einzureichen – für den ersten Turnus bis Ende März, für alle folgenden spätestens vier Wochen vor Beginn. Erforderliche Unterlagen umfassen das ausgefüllte Antragsformular, aktuelle Einkommensnachweise, das Formular „Verständigung von Angehörigen“, eine ärztliche Bestätigung bei Pflegegeldbezug sowie die Bestätigung der Wohnsitzgemeinde. Die Beschlüsse und Richtlinien zur Aktion basieren auf dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz § 16 und garantieren eine transparente Abwicklung ohne Rechtsanspruch auf Teilnahme.