Verbesserung von Infrastrukturangeboten in Kleinst- und Kleinskigebieten
Förderung von Verbesserungsmaßnahmen in Kleinst- und Kleinskigebieten sowie Sommerliften in Tirol. Anträge vom 01.03.2024 bis 31.12.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Im Rahmen dieser Förderaktion werden unter Beachtung des Tiroler Seilbahn- und Skigebietsprogrammes des Landes Tirol Verbesserungsmaßnahmen in Kleinst- und Kleinskigebieten gefördert, deren Angebot und damit auch deren Wirtschaftlichkeit wesentlich verbessert wird. Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn die Investitionen im Sinne der kommunalen bzw. regionalen Entwicklung getätigt werden.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen in Verbesserungsmaßnahmen
- Infrastrukturelle Maßnahmen in Sommerliften
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Genossenschaften
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einstufung als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)
- Vorliegen einschlägiger rechtlicher Genehmigungen für Infrastrukturmaßnahmen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Richtlinie
- Antragsformular
- Abrechnungsunterlagen
Beschreibung
Im Rahmen des Förderprogramms zur Steigerung der Attraktivität von Kleinst- und Kleinskigebieten in Tirol werden gezielt Investitionen in Seilbahn- und Liftanlagen, inklusive reiner Sommerlifte, unterstützt, um das Freizeitangebot und die Wirtschaftlichkeit dieser Regionen nachhaltig zu verbessern. Antragsteller:innen müssen als Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) eingestuft sein und die erforderlichen rechtlichen Genehmigungen für infrastrukturelle Maßnahmen vorweisen. Gefördert werden öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände, Vereine, Genossenschaften sowie Unternehmen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Förderquote liegt je nach Betriebsgröße zwischen 10 % und 50 % der anrechenbaren Kosten, maximal bis zu 2,5 Mio. € pro Jahr. Die Maßnahmen müssen im Sinne der kommunalen und regionalen Entwicklung erfolgen und eine Beförderungskapazität nach den Umbauten von höchstens 5.000 (Kleinstskigebiet) bzw. 10.000 Personen pro Stunde (Kleinskigebiet) gewährleisten.
Anträge können im Zeitraum vom 01.03.2024 bis zum 31.12.2027 gestellt werden. Für die Einreichung sind die aktuellen Förderrichtlinien, das Antragsformular sowie die Abrechnungsunterlagen erforderlich. Mit dieser Förderung wird nicht nur die Infrastruktur gestärkt, sondern auch zusätzliche Arbeitsplätze gesichert und das touristische Profil der Tiroler Bergwelt geschärft. Interessierte Organisationen und Betriebe erhalten detaillierte Informationen zu den Teilnahmebedingungen und Fristen über die zuständige Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz des Landes Tirol. Ein frühzeitiger Projektstart erhöht dabei die Planungssicherheit und trägt zur effizienten Umsetzung gewünschter Verbesserungsmaßnahmen bei.
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