Vereinseigener Sportstättenbau
Förderung für Sportvereine in Hessen zum Neu-, Aus- und Umbau sowie zur Sanierung und Modernisierung vereinseigener Sportstätten. Investitionsvolumen ab 250.000 € erforderlich; Bedarfsmeldung jährlich bis 01.10. möglich; Anträge nach Aufforderung fortlaufend.
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Förderkriterien
Förderziel
Ein wichtiges Ziel in der hessischen Sportförderung ist, allen Bevölkerungsschichten und Altersgruppen Chancen und Anreiz zu aktiver sportlicher Betätigung zu schaffen, indem der Bau, Ausbau, die Sanierung, Modernisierung und Ausstattung von vereinseigenen Sportstätten gefördert werden.
Förderfähige Ausgaben
- Bau- und Investkosten
- Personalkosten
- Sachkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen ohne direkten Bezug zur Sportausübung
- Schulische Übungsstätten
- Zuschaueranlagen
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft im Landessportbund Hessen e.V.
- Sitz in Hessen
- Investitionsvolumen mindestens 250.000 €
- Eigentümer oder Erbbauberechtigter des Grundstücks
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Bedarfsanmeldung (Formular)
- Antragsformular Vereinseigener Sportstättenbau
- Gemeinnützigkeitsbescheinigung (nicht älter als 3 Jahre)
- Bau- und Lagepläne
- Ausgabenplanung/Kostenberechnung nach DIN 273
- Nachweis der Eigentumsverhältnisse
- Nachweis einer gesicherten Gesamtfinanzierung
- Befürwortende Stellungnahmen von Landkreis und Kommune
- Baugenehmigung (sofern erforderlich)
- Merkblatt Eigenleistungen
Beschreibung
Das Förderprogramm richtet sich an Sportvereine in Hessen, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind und als Eigentümer:innen oder Erbbauberechtigte ihrer vereinseigenen Sportstätten investieren möchten. Gefördert werden Neu-, Aus- und Umbauten sowie Sanierungen, Modernisierungen und die Ausstattung von Sportanlagen mit einem Investitionsvolumen ab 250.000 €. Ziel ist es, allen Alters- und Bevölkerungsgruppen attraktive Trainings- und Wettkampfbedingungen zu bieten und die aktive Sportausübung landesweit zu stärken. Dabei können Bau- und Investkosten, Personal- und Sachkosten berücksichtigt werden, sofern sie unmittelbar der Sportnutzung dienen. Nicht förderfähig sind Maßnahmen ohne direkten Sportbezug, schulische Übungsstätten und Zuschauertribünen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 200.000 €. Eine Bedarfsmeldung ist jährlich bis zum 1. Oktober über die zuständige Kommune bzw. den Landkreis einzureichen; die formelle Antragstellung erfolgt nach Aufforderung durch das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege fortlaufend. Erforderliche Unterlagen umfassen unter anderem Bedarfsanmeldung, Antragsformular, Gemeinnützigkeitsbescheinigung, Bau- und Lagepläne, Kostenberechnung nach DIN 273 sowie Nachweise zu Eigentumsverhältnissen und gesicherter Gesamtfinanzierung. Vereine profitieren von einer verlässlichen Landesbeteiligung und tragen maßgeblich zur Verbesserung der kommunalen Sportinfrastruktur bei.
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