Vereinspauschale
Der Freistaat Bayern unterstützt den Sportbetrieb der Sport- und Schützenvereine mit einer pauschalierten finanziellen Zuwendung. Anträge sind jährlich bis zum 1. März möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Sportbetriebs in Sport- und Schützenvereinen in Bayern durch eine pauschalierte Zuwendung zur Deckung personeller und sachlicher Ausgaben.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten für Trainer und Übungsleiter
- Sachkosten für Bewirtschaftung von Räumen und Ausstattung mit Sport- oder Pflegegeräten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Bayern
- Gemeinnützigkeit
- Mitgliedschaft in einem anerkannten Dachverband
- Nachweis über Finanz- und Kassenverhältnisse
- Nachweis über Jugendarbeit
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Bescheid über Gemeinnützigkeit
- Erklärung zu Trainer- und Übungsleiterlizenzen
Bewertungskriterien
- Anzahl der förderfähigen Mitgliedereinheiten und Lizenzen
- Verfügbare Haushaltsmittel je Fördereinheit
Beschreibung
Der Freistaat Bayern stärkt mit der Vereinspauschale den organisierten Sport in Sport- und Schützenvereinen, indem er eine pauschalierte Zuwendung zur Deckung personeller und sachlicher Aufwendungen bereitstellt. Ziel ist es, die Vereinsarbeit nachhaltig zu fördern und die Qualitätsstandards im außerschulischen Sportbetrieb zu sichern. Die Zuwendung erfolgt als jährlicher Festbetrag, dessen Höhe sich nach der Anzahl förderfähiger Mitgliedereinheiten und Trainer- sowie Übungsleiterlizenzen bestimmt. Grundlage bildet die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des organisierten Sports (SportFöR)“.
Gefördert werden gemeinnützige Sport- und Schützenvereine mit Sitz in Bayern, die Mitglied in einem anerkannten Dachverband sind und mindestens 500 förderfähige Mitgliedereinheiten vorweisen. Antragsberechtigt sind Vereine, die ihre Gemeinnützigkeit, geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse sowie aktive Jugendarbeit durch entsprechende Nachweise belegen. Zuwendungsfähige Ausgaben umfassen Personalkosten für Trainer:innen und Übungsleiter:innen sowie Sachkosten für Raumbewirtschaftung und Ausstattung mit Sport- oder Pflegegeräten. Die Frist für den Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde endet am 1. März jedes Jahres (Ausschlussfrist). Auf Basis aller eingereichten und berücksichtigungsfähigen Einheiten ermitteln die Kreisverwaltungsbehörden den Wert einer Fördereinheit und damit die endgültige Höhe der Vereinspauschale für das Förderjahr.
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