Zuschuss

Vergabe der Zweckerträge aus der Lotterie für Umwelt und Entwicklung

Zuschüsse für gemeinnützige Vereine, Initiativen und kirchliche Einrichtungen in Schleswig-Holstein zur Umsetzung von Projekten in den Bereichen Natur-, Umwelt- und Tierschutz, Umweltbildung, Entwicklungszusammenarbeit sowie Globales Lernen. Eigenanteil 15 % erforderlich.

Umwelt-/Naturschutz Tierschutz Bildung für nachhaltige Entwicklung Entwicklungszusammenarbeit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Förderquote: 85%
Projektdauer: 24 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Vorhaben im Sinne der Agenda 2030 zur nachhaltigen Entwicklung, insbesondere in den Bereichen Natur-, Umwelt- und Tierschutz, Natur- und Umwelterziehung, Natur- und Umweltbildung, Entwicklungszusammenarbeit sowie Globales Lernen und interkulturelle Bildungsarbeit.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Maßnahmen mit gesetzlicher Verpflichtung (z. B. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)
  • Institutionelle Förderung von Einrichtungen
  • Projekte der klassischen humanitären Hilfe bzw. Katastrophenhilfe
  • Selbstständige Fachgutachten, Untersuchungen, Studien und Veranstaltungen ohne unmittelbaren Projektbezug

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützigkeit bzw. uneigennützige Tätigkeit des Antragstellers
  • Ansässigkeit oder Wirkungskreis in Schleswig-Holstein
  • Regionaler Bezug des Projekts zu Schleswig-Holstein
  • Eigenanteil von mindestens 15 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten
  • Projektdauer maximal 24 Monate
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Beschreibung

Die Vergabe der Zweckerträge aus der Umwelt- und Entwicklungs-Lotterie stärkt gemeinnützige Akteur:innen in Schleswig-Holstein bei der Umsetzung zukunftsweisender Vorhaben in den Bereichen Natur-, Umwelt- und Tierschutz, Umweltbildung, Entwicklungszusammenarbeit, Globales Lernen, Energieeffizienz sowie Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, Vereine, Initiativen, gGmbH, Verbände und Stiftungen des Privatrechts sowie kirchliche Körperschaften mit Wirkungskreis im Land. Mit einer Fördersumme von bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Kosten und maximaler Projektdauer von 24 Monaten werden Konzepte unterstützt, die im Sinne der Agenda 2030 einen nachhaltigen Beitrag leisten und einen eindeutigen Regionalbezug zu Schleswig-Holstein aufweisen.

Antragstellende weisen eine uneigennützige Tätigkeit und einen Eigenanteil von mindestens 15 % nach. Projektskizzen dürfen nicht länger als zwei Jahre laufen und müssen innerhalb eines Jahres nach Bewilligung starten. Ausgeschlossen sind gesetzlich verpflichtende Ausgleichsmaßnahmen, institutionelle Grundförderung, klassische humanitäre Hilfe sowie fakultative Fachgutachten oder Studien ohne konkreten Praxisbezug. Die Mittelvergabe erfolgt fortlaufend; die Bewilligungsentscheidung wird in der Regel innerhalb von zwei bis vier Monaten nach vollständigem Antragstransfer getroffen. Dieses Finanzierungsinstrument leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung einer zukunftsgerichteten, umwelt- und entwicklungspolitischen Projektlandschaft in Schleswig-Holstein.

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