Zuschuss

Vergabe von Medialeistungen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025

Bundesweite Förderung von Medialeistungen (Werbezeiten für Kinofilme im Fernsehen, Radio und Online bei VoD-Anbietern) im Rahmen des Filmförderungsgesetzes. Einreichung erfolgt nach festen Terminen vor dem offiziellen Kinostart.

Kultur Medien

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Unternehmensgröße: Klein- und Mittelunternehmen

Förderziel

Förderung der Herausbringung deutscher Kinofilme durch Bereitstellung von Medialeistungen in Form von Werbezeiten im Fernsehen, Radio und Online bei VoD-Anbietern.

Förderfähige Ausgaben

  • Werbezeiten im Fernsehen
  • Werbezeiten im Radio
  • Werbezeiten bei VoD-Anbietern

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Regelmäßig tätiges Verleihunternehmen
  • Mindestens zwei programmfüllende Filme mit jeweils ≥35 Kopien (bei Dokumentar-/Kinderfilmen ≥15 Kopien) in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Anschreiben
  2. Logline / Synopsis
  3. Finanzierungsplan
  4. Kalkulation
  5. Herausbringungs- und Marketingkonzept
  6. Mediakonzept
  7. Verleihvertrag
  8. Erklärung zur Einhaltung der Sperrfristen
  9. Vorläufige BAFA (bei internationalen Koproduktionen)
  10. Sichtungslink des Films

Beschreibung

Im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 unterstützt die FFA Filmförderungsanstalt bundesweit Medialeistungen für die Bewerbung deutscher Kinofilme. Gefördert werden Werbezeiten im Fernsehen, Radio sowie online bei VoD-Anbietern, um die Herausbringung programmfüllender Filme (≥79 Minuten, Kinderfilme ≥59 Minuten) zu stärken. Antragsberechtigt sind regelmäßig tätige Verleihunternehmen als Klein- und Mittelunternehmen, die innerhalb der letzten 12 Monate vor Antragstellung mindestens zwei Filme mit einer Erstaufführung von jeweils mindestens 35 Kopien (bei Dokumentar-, Talent- und Kinderfilmen ≥15 Kopien) distribuiert haben. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und orientiert sich an Kategorien mit abgestuften Mediavolumina für private und öffentlich-rechtliche Fernsehveranstalter.

Die Einreichung erfolgt digital über das FFA-Serviceportal vor dem offiziellen Kinostart und richtet sich nach den von der FFA festgesetzten Einreichterminen. Für die Beantragung sind u. a. ein Anschreiben, Logline/Synopsis, Finanzierungsplan, Kalkulation, Marketing- und Mediakonzept, Verleihvertrag, Erklärung zur Einhaltung der Sperrfristen sowie ein Sichtungslink des Films erforderlich. Unvollständige Anträge zum Fristende werden nicht berücksichtigt. Die FFA informiert über interne Volumenaufteilungen und Sitzungsdaten für 2025/2026. Dieses Programm bietet Verleihunternehmen die Chance, ihre Filme im nationalen Medienspektrum wirkungsvoll zu positionieren und die deutsche Filmkultur nachhaltig zu fördern.

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