Verleihförderung – Medienboard Berlin-Brandenburg (Filmförderung)
Förderung für Verleih- und Marketingmaßnahmen von Kinofilmen im filmkulturellen und -wirtschaftlichen Interesse von Berlin-Brandenburg. Anträge nach vorheriger Beratung zu festen Terminen möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Verleihmaßnahmen für Kinofilme zur Unterstützung von Distribution, Marketing und Präsentationsmaßnahmen, wenn deren Förderung im besonderen filmkulturellen oder filmwirtschaftlichen Interesse der Region Berlin-Brandenburg liegt.
Förderfähige Ausgaben
- Verleihvorkosten
- Marketing- und Promotionkosten
- Herstellung von Kopien
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ansässigkeit in Deutschland
- Verleihunternehmen
- Antragsgespräch mit Medienboard erforderlich
- Film muss bereits Produktionsförderung erhalten haben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Verleih-/Vertriebsvertrag
- Streaminglink zum Film
- Marketingkonzept
- Kalkulation der Gesamtkosten mit ausgewiesenem Regionaleffekt
- Finanzierungsplan
- Nachweis über Eigen- und Fremdmittel
Beschreibung
Die Verleihförderung des Medienboard Berlin-Brandenburg stärkt gezielt die Distribution von Kinofilmen mit besonderem filmkulturellem und -wirtschaftlichem Bezug zur Region. Als rückzahlbares, zinsloses Darlehen werden bis zu 80 % der förderfähigen Verleihvorkosten, Marketing- und Promotionmaßnahmen sowie Herstellung von Kopien kofinanziert. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere, in Deutschland ansässige Verleihunternehmen, deren Projekt bereits Produktionsförderung erhalten hat. Die Förderung verfolgt das Ziel, regionale Verleihvorkosten und Marketingausgaben zu unterstützen, damit innovative und hochwertige Filmproduktionen in Berlin-Brandenburg ein breiteres Publikum erreichen und die lokale Medienwirtschaft nachhaltig gestärkt wird. Die Förderquote liegt je nach Risikoprofil des Vorhabens zwischen 50 % und 80 % der nachgewiesenen Ausgaben.
Vor der Antragstellung ist ein verbindliches Beratungsgespräch beim Medienboard erforderlich; die Einreichung erfolgt an festen Terminen über das Online-Portal. Voraussetzung ist u. a. eine Niederlassung in Deutschland sowie ein rechtsgültiger Verleih- oder Vertriebsvertrag. Der Förderantrag muss eingereicht werden mit einem Streaminglink zum Film, einem Marketingkonzept, einer detaillierten Kalkulation der Gesamtkosten inklusive ausgewiesenem Regionaleffekt, einem Finanzierungsplan sowie Nachweisen über vorhandene Eigen- und Fremdmittel. Nach positiver Förderzusage werden 90 % des Darlehens bei Vertragsunterzeichnung ausgezahlt, der Rest nach erfolgreicher Abschlussprüfung. Die Rückzahlung startet mit den Verwertungserlösen und endet in der Regel fünf Jahre nach Kinostart. Verleihunternehmen profitieren so von einer flexiblen Finanzierungsstruktur, um ihre Marketing- und Präsentationsmaßnahmen effektiv umzusetzen.
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