Vernetzungs- und Transferaktivitäten im talentCAMPus
Förderung von lokalen Vernetzungs- und Transferaktivitäten im Rahmen von talentCAMPus-Projekten zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit und Verstetigung der Angebote.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung zusätzlicher Transfer- und Vernetzungsaktivitäten, die zur verbesserten Vernetzung mit externen kommunalen Akteuren beitragen und die Verstetigung der Angebote über die Projektlaufzeit hinaus zum Ziel haben.
Förderfähige Ausgaben
- Verpflegung
- Raummieten
- Reisekosten
- Honorare von Moderator*innen
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antrag im Zusammenhang mit einem talentCAMPus-Projekt
- Einbindung von mindestens zwei kommunalen Akteuren, die noch keine Bündnispartner sind
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Kalkulationsblatt
- Tagesordnung mit Zielsetzung
- Namen und Funktion von mindestens zwei externen kommunalen Akteuren
- Verwendungsnachweis mit Teilnahmeliste
- Sachbericht mit Protokoll
Bewertungskriterien
- Beitrag zur Vernetzung mit externen kommunalen Akteuren
- Ziel der Verstetigung der Angebote
- Einhaltung der formalen Anforderungen (Tagesordnung, Kalkulationsblatt)
Beschreibung
Das Förderprogramm „Vernetzungs- und Transferaktivitäten im talentCAMPus“ unterstützt bundesweit Bildungseinrichtungen, gemeinnützige und öffentliche Träger dabei, lokale Bündnisse für außerschulische kulturelle Bildungsangebote von Kindern und Jugendlichen gezielt zu stärken. Im Rahmen von talentCAMPus-Projekten werden zusätzliche Treffen und Workshops gefördert, die die Zusammenarbeit mit mindestens zwei bislang externen kommunalen Akteur:innen vertiefen und die langfristige Etablierung der Angebote sicherstellen. Angeboten werden zweistündige Vernetzungstreffen mit einer Pauschale von 46 € pro Teilnehmende:r sowie ganztägige Workshops (sechs Stunden) mit 130 € pro Teilnehmende:r. Dabei kommen Konzepte zu Diversitätssensibilisierung, Peer-Konzept-Implementierung, Medienkompetenzförderung oder Schutzkonzeptentwicklung zur Anwendung und ermöglichen eine passgenaue Ausrichtung an den lokalen Bedarfen.
Die Förderung deckt Verpflegung, Raummieten, Reisekosten sowie Honorare von Moderator:innen ab und wird zu 100 % gewährt. Voraussetzung sind ein ausgefülltes Kalkulationsblatt, eine Tagesordnung mit Zielsetzung sowie die Nennung und Funktion der beteiligten externen kommunalen Akteur:innen. Nach Durchführung sind ein Verwendungsnachweis mit Teilnahmeliste und ein Sachbericht mit Protokoll einzureichen. Die Antragsstellung ist fortlaufend bis zum Ende der Förderphase möglich; die Fördersumme richtet sich nach der Zahl der Teilnehmenden. Im Fokus stehen die Bewertungskriterien „Beitrag zur kommunalen Vernetzung“, „Verstetigung der Angebote“ und die formale Vollständigkeit der Unterlagen. Damit fördert das Programm nachhaltig den fachlichen Austausch und die institutionelle Verankerung künstlerischer Bildungsangebote vor Ort.
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